Insolvenzrechtliche Sanierungsverfahren

Insolvenzrechtliche Sanierungsverfahren

In der komplexen Welt des Insolvenzrechts stehen Unternehmen, die finanzielle Herausforderungen bewältigen müssen, verschiedene Verfahren zur Verfügung. Diese Methoden sind speziell darauf ausgerichtet, das Überleben des Unternehmens zu sichern und gleichzeitig faire Bedingungen für Gläubiger, Arbeitnehmer und andere Stakeholder zu gewährleisten. Insbesondere in solchen Krisenzeiten sind das Insolvenzplanverfahren, die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren sowie die übertragende Sanierung und vorinsolvenzliche Verfahren, sowie daes Insolvenzrechtliche Sanierungsverfahren von entscheidender Bedeutung.

Das Insolvenzplanverfahren

ermöglicht es einem Unternehmen, unter gerichtlicher Aufsicht einen Plan zur finanziellen Sanierung auszuarbeiten. Dabei können Schulden umstrukturiert, Unternehmensanteile verkauft oder Forderungen in Eigenkapital umgewandelt werden. Ziel ist es, den Geschäftsbetrieb unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen fortzusetzen und die Unternehmenssubstanz zu bewahren.

Bei der Eigenverwaltung

bleibt das Management des Unternehmens verantwortlich, agiert jedoch unter der Überwachung eines Sachwalters. Dieses Verfahren erlaubt es, die Sanierung mit internem Wissen voranzutreiben und dabei die Interessen der Gläubiger zu wahren. Die Eigenverwaltung zielt darauf ab, eine effektive Restrukturierung zu erleichtern.

Das Schutzschirmverfahren

stellt eine besondere Form der Eigenverwaltung dar. Hierbei erhält das Unternehmen zeitweisen Schutz vor Zwangsvollstreckungen, während es an einem Sanierungsplan arbeitet. Dieser „Schutzschirm“ bietet den notwendigen Raum, um in Ruhe Lösungen zu erarbeiten und mit Gläubigern zu verhandeln.

Eine übertragende Sanierung

kommt ins Spiel, wenn Teile eines Unternehmens auf einen neuen Rechtsträger übertragen werden. Diese Methode wird oft gewählt, wenn eine vollständige Sanierung nicht möglich ist, jedoch wirtschaftlich sinnvolle Bereiche gerettet werden können. Die übertragende Sanierung ermöglicht es, diese Teile ohne die Schuldenlast der ursprünglichen Gesellschaft fortzuführen.

Vorinsolvenzliche Verfahren

finden außergerichtlich statt und erfordern die Zustimmung aller Gläubiger. Ziel ist es, durch Einigung eine Insolvenz zu vermeiden.

Die Entscheidung für das passende Verfahren hängt von der spezifischen Situation des Unternehmens ab. Faktoren wie die finanzielle Lage, die Bereitschaft der Gläubiger zur Kooperation und die Erfolgsaussichten der Sanierung spielen dabei eine Rolle.

Wir bei JCMS & Associes haben es uns zur Aufgabe gemacht, Unternehmen durch diese schwierigen Zeiten zu begleiten. Wir bieten nicht nur juristische, sondern auch strategische Beratung, um den besten Weg aus der Krise zu finden. Unsere Expertise im Insolvenzrecht ermöglicht es uns, individuell auf die Bedürfnisse unserer Klienten einzugehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.

Für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten eröffnen diese Verfahren Möglichkeiten zur Neuausrichtung und Sanierung. Ein professioneller Umgang mit diesen Optionen erfordert umfassendes juristisches und betriebswirtschaftliches Know-how. Bei JCMS & Associes stehen wir bereit, um Sie mit unserer Expertise zu unterstützen.

Kontaktieren Sie uns unter www.jcms.ch oder office@jcms.ch, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, die finanzielle Zukunft Ihres Unternehmens zu sichern. Gemeinsam erarbeiten wir die optimale Lösung für Ihre Herausforderungen und nutzen die Gelegenheit, eine positive Wende herbeizuführen.

Stand 03 /2024