Schuldenfrei in 12 Monaten

Irland zeichnet sich im Bereich der Privatinsolvenz durch eine besonders schuldnerfreundliche Gesetzgebung aus, die es ermöglicht, eine Restschuldbefreiung bereits nach 12 Monaten zu erlangen. Dieser bemerkenswerte Vorteil ist im „Personal Insolvency Act“ von 2012 verankert, der eine Reform des irischen Insolvenzrechts darstellt und explizit darauf abzielt, Individuen eine realistische Möglichkeit zur finanziellen Rehabilitation zu bieten.

Der „Personal Insolvency Act“ hat mehrere innovative Mechanismen eingeführt, darunter das Personal Insolvency Arrangement (PIA) und das Debt Settlement Arrangement (DSA), die auf die Bedürfnisse überschuldeter Personen zugeschnitten sind. Diese Instrumente ermöglichen es, eine breite Palette von Schulden zu restrukturieren und bieten einen klaren Fahrplan zur Entschuldung.

Die Möglichkeit, innerhalb von 12 Monaten eine Restschuldbefreiung zu erhalten, beruht auf der spezifischen Konzeption des „Personal Insolvency Amendment Act“ von 2015, der als Änderung zum ursprünglichen Gesetz eingeführt wurde. Diese Gesetzesänderung reflektiert das Engagement der irischen Regierung, das Insolvenzverfahren effizienter und zugänglicher zu gestalten. Es erlaubt Schuldner, die bestimmte Kriterien erfüllen und deren finanzielle Situation eine Rückzahlung der Schulden innerhalb des vorgegebenen Zeitraums nicht zulässt, eine schnelle Entlastung von ihren Verbindlichkeiten zu erzielen.

Innerhalb des europäischen Rechtsrahmens ist die irische Gesetzgebung durch die EU-Insolvenzverordnung (Verordnung (EU) 2015/848) ergänzt, die den grenzüberschreitenden Aspekt von Insolvenzverfahren innerhalb der Mitgliedstaaten regelt. Obwohl die EU-Verordnung primär die Anerkennung und Vollstreckung von Insolvenzentscheidungen innerhalb der EU harmonisiert, bietet die spezifische Ausgestaltung des irischen Rechts einen einzigartigen Vorteil durch die verkürzte Verfahrensdauer.

Die Kombination aus dem „Personal Insolvency Act“, den Ergänzungen durch den „Personal Insolvency Amendment Act“ und der Einbettung in den europäischen Rechtskontext durch die EU-Insolvenzverordnung bildet die Grundlage dafür, dass Irland eine führende Position im Bereich der Privatinsolvenz einnimmt. Diese legislative Struktur ermöglicht es überschuldeten Personen, einen Neuanfang zu machen, indem sie innerhalb eines bemerkenswert kurzen Zeitraums von einem Jahr von ihren Schulden befreit werden können, was im Vergleich zu den längeren Verfahrensdauern in anderen EU-Ländern einen signifikanten Vorteil darstellt.

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