Insolvenzverschleppung

Insolvenzverschleppung ist ein Begriff, der das verspätete Anmelden einer Insolvenz durch die Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft beschreibt. Unter juristischen Gesichtspunkten stellt dies in vielen Rechtssystemen, darunter Deutschland, Österreichund Italien, eine schwerwiegende Verfehlung dar, die sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Deutschland: Gemäß § 15a der Insolvenzordnung (InsO) sind die Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft verpflichtet, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann zu zivilrechtlichen Haftungsansprüchen gegen die Geschäftsführer führen und gemäß § 84 GmbHG strafrechtlich mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.

Österreich: In Österreich regelt § 69 der Insolvenzordnung (IO) ähnliche Pflichten für Geschäftsführer. Die Insolvenzverschleppung kann hier neben zivilrechtlichen Haftungsfolgen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere wenn durch das Zögern Gläubigerinteressen geschädigt werden.

Italien: Italienisches Recht sieht unter Art. 217 der italienischen Konkursordnung (Legge fallimentare) vor, dass die Unternehmensorgane verpflichtet sind, die Insolvenz rechtzeitig zu melden. Die Unterlassung kann sowohl zivilrechtliche Haftungen als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, gemäß den Bestimmungen zum Bankrott (fallimento).

Die negativen Konsequenzen einer Insolvenzverschleppung können sich auch auf eine etwaige private Insolvenz der handelnden Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder erstrecken. In vielen Ländern der EU führt eine strafrechtliche Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung oder damit verbundener Delikte zu einer Sperre oder zumindest zu einer erheblichen Erschwernis bei der Inanspruchnahme eines privaten Insolvenzverfahrens. Dies limitiert die Möglichkeiten der finanziellen Rehabilitation für die betroffenen Individuen erheblich.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Insolvenzverschleppung schwerwiegende zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, die sowohl die Kapitalgesellschaft als auch die persönliche finanzielle und rechtliche Situation der handelnden Organe betreffen. Die rechtzeitige Anmeldung einer Insolvenz ist daher nicht nur eine rechtliche Obliegenheit, sondern dient auch dem Schutz der Geschäftsführer vor persönlicher Haftung und strafrechtlicher Verfolgung. Die Unterstützung durch eine spezialisierte Kanzlei wie JCMS & Associés kann entscheidend sein, um die rechtlichen Risiken zu minimieren und den Prozess der finanziellen Rehabilitation zu navigieren.

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