Grenzüberschreitende Insolvenzen in Spanien
Spanien handhabt grenzüberschreitende Insolvenzen durch die aktive Anwendung der EU-Insolvenzverordnung und ergänzt diese durch nationale Gesetze. Spanische Gerichte und Insolvenzverwalter arbeiten eng und kontinuierlich zusammen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Sie koordinieren effizient mit internationalen Kollegen, um widersprüchliche Entscheidungen zu vermeiden und die Interessen der Gläubiger zu schützen. Durch intensive Kommunikation und Zusammenarbeit wird die erfolgreiche Abwicklung internationaler Insolvenzverfahren gewährleistet.