Jurist & Treuhänder
Direkt anrufen und beraten lassen
Fühlen Sie sich durch Ihre finanzielle Situation erdrückt und sehen keinen Ausweg mehr? Suchen Sie nach einer rechtssicheren Möglichkeit, einen echten Neustart zu wagen? Spanien bietet Ihnen durch sein effizientes Insolvenzverfahren die Chance, sich von Ihrer Schuldenlast zu befreien. Als erfahrene Experten für Privatinsolvenzen in Spanien begleiten wir Sie auf diesem Weg mit einem umfassenden Service-Paket. Wir verstehen, dass der Schritt ins Ausland eine große Herausforderung darstellt. Deshalb stehen wir Ihnen von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Restschuldbefreiung mit unserem mehrsprachigen Team zur Seite. Mit unserer 100% Erfolgsgarantie können Sie sicher sein, dass Sie den richtigen Partner für Ihren Neuanfang gefunden haben.
In Spanien sind EU-Insolvenzen für Schulden bis zu einer Höhe von 5 Millionen Euro möglich, was einen großzügigen Rahmen für viele Schuldner bietet. Die Lebenshaltungskosten können besonders in Regionen wie Andalusien sehr günstig sein, was den notwendigen Aufenthalt erschwinglich macht, während teurere Regionen wie Mallorca vermieden werden können. Ein besonderer Vorteil ist, dass in Spanien keine Gerichtsgebühren für das Insolvenzverfahren erhoben werden. Spanien bietet zudem als einziges EU-Land teilweise die Möglichkeit, auch Schulden aus Kindesunterhalt im Rahmen der Insolvenz zu regulieren. Als EU-Mitgliedsstaat muss auch eine in Spanien erteilte Restschuldbefreiung von allen anderen EU-Ländern anerkannt werden, wodurch alle Schulden erlöschen und negative Einträge bei Kreditauskunfteien gelöscht werden.
In einem ausführlichen Gespräch analysieren wir Ihre finanzielle Situation und prüfen die Möglichkeit einer Privatinsolvenz in Spanien. Wir erläutern Ihnen den gesamten Ablauf und die zu erwartenden Kosten. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und einen konkreten Zeitplan.
Unsere Experten erklären Ihnen jeden Schritt des spanischen Insolvenzverfahrens in Ihrer Muttersprache. Wir entwickeln gemeinsam eine individuelle Strategie für Ihren Fall. Sie erhalten alle notwendigen Informationen zu rechtlichen Anforderungen und Fristen.
Basierend auf Ihren Wünschen und Ihrem Budget finden wir eine passende Wohnung in Spanien. Die Kommunikation mit Vermietern und die Abwicklung der Formalitäten übernehmen wir für Sie.
Wir begleiten Sie bei allen notwendigen Behördengängen und Registrierungen. Die Anmeldung Ihres Wohnsitzes und weitere administrative Aufgaben werden von uns koordiniert. Unser Team sorgt für die korrekte Abwicklung aller Formalitäten.
Die Eröffnung eines spanischen Bankkontos wird von uns vorbereitet und begleitet. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden Bank und der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen.
Alle relevanten Dokumente werden von unseren vereidigten Übersetzern bearbeitet. Wir sorgen für rechtssichere Übersetzungen aller Unterlagen. Die Beglaubigung und Apostillierung der Dokumente wird von uns organisiert.
Unsere spanischen Anwälte vertreten Ihre Interessen vor Gericht und gegenüber dem Insolvenzverwalter. Wir bereiten alle notwendigen Anträge und Unterlagen vor. Die Kommunikation mit allen beteiligten Stellen erfolgt durch unser erfahrenes Rechtsteam.
Nach erfolgreicher Restschuldbefreiung unterstützen wir Sie bei der Löschung von Negativeinträgen. Wir begleiten Sie beim Wiederaufbau Ihrer Kreditwürdigkeit. Die Anerkennung Ihrer Restschuldbefreiung in Deutschland wird von uns sichergestellt.
In einem ausführlichen, kostenfreien Erstgespräch analysieren wir Ihre finanzielle Situation und klären die Möglichkeit einer Privatinsolvenz in Spanien. Unsere Experten prüfen sorgfältig alle rechtlichen Voraussetzungen.
Nach Ihrer Entscheidung unterstützen wir Sie bei der kompletten Organisation Ihres Umzugs nach Spanien. Von der Wohnungssuche über Behördengänge bis zur Einrichtung von Bankkonten und weiterer Infrastruktur begleiten wir Sie bei jedem Schritt.
Mit der professionellen Vorbereitung und Einreichung Ihres Insolvenzantrags beginnt das eigentliche Verfahren. Während des gesamten Prozesses stehen wir Ihnen mit unserem deutsch-spanischen Expertenteam zur Seite. Die anschließende Anerkennung Ihrer Restschuldbefreiung in Deutschland stellen wir durch unsere langjährige Erfahrung und Expertise sicher.
JCMS & Associés steht jahrelange Erfahrung in der Begleitung von Privatinsolvenzen in Spanien. Unsere Kanzlei verbindet internationale Expertise mit einem starken lokalen Netzwerk in Spanien. Als deutsch-spanisches Team verstehen wir die Bedürfnisse und Sorgen unserer Mandanten in dieser herausfordernden Situation.
Mit Standorten in Deutschland und der Schweiz sowie einem etablierten Partnernetzwerk in Spanien bieten wir eine nahtlose Betreuung über Ländergrenzen hinweg. Unsere mehrsprachigen Mitarbeiter gewährleisten eine reibungslose Kommunikation in Ihrer Muttersprache. Die erfolgreiche Durchführung zahlreicher Insolvenzverfahren belegt unsere Expertise.
Wir setzen auf absolute Transparenz und bieten als einzige Kanzlei eine 100% Erfolgsgarantie mit Geld-zurück-Versprechen. Unser Komplettservice nimmt Ihnen alle organisatorischen und administrativen Aufgaben ab. Die persönliche Betreuung durch einen festen Ansprechpartner ist für uns selbstverständlich. Diskrete und professionelle Unterstützung prägt unsere Arbeitsweise.
Eine EU-Insolvenz ermöglicht die Schuldenbereinigung in einem EU-Mitgliedstaat mit vorteilhafteren Regelungen als im Heimatland, gestützt auf die EU-Verordnung 2015/848.
Sie benötigen Schulden von mindestens 20.000 Euro (maximal 5 Millionen Euro) und müssen bereit sein, Ihren Lebensmittelpunkt nach Spanien zu verlegen.
Nach Eröffnung des Verfahrens können keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mehr ergriffen werden, und bestehende Pfändungen werden aufgehoben
Die erforderliche Verwaltungsstruktur muss mindestens 3-6 Monate vor Antragstellung etabliert sein.
In Spanien werden für das Insolvenzverfahren keine Gerichtsgebühren erhoben, was einen finanziellen Vorteil darstellt.
Ja, gemäß EU-Verordnung 2015/848 wird die Restschuldbefreiung automatisch in allen EU-Ländern anerkannt.
Nach erfolgreicher Restschuldbefreiung erlöschen alle regelmäßigen Schulden. Ausgenommen sind nur bestimmte Sonderfälle wie Unterhaltsverpflichtungen.
Wir übernehmen die komplette Organisation von der Suche bis zum Mietvertrag.
Ja, unsere Experten sprechen fließend Deutsch, Englisch und Spanisch. Sie benötigen keine Übersetzung.
Wir unterstützen Sie bei der Löschung aller Negativeinträge und begleiten Sie beim Neustart in ein schuldenfreies Leben.
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