Zahlungsunfähig – was tun? Expertenrat zur Krisenbewältigung

Zahlungsunfähig was tun
Zahlungsunfähig – was tun? Diese Frage stellt sich für Unternehmer in einer existenziellen Krise. Die drohende Firmeninsolvenz bedeutet enormen Druck und persönliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer. Als Experten für Insolvenzrecht bietet JCMS & Associés innovative Lösungswege – von Sofortmaßnahmen zur Liquiditätssicherung bis hin zu beschleunigten Liquidationsverfahren in nur acht Wochen. Wir minimieren Ihre Haftungsrisiken und entwickeln maßgeschneiderte Strategien für Ihren rechtssicheren Weg aus der Krise.
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste im Überblick

  • Bei Zahlungsunfähigkeit müssen Geschäftsführer innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen, um persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden.
  • Frühzeitiges Handeln erweitert die Handlungsoptionen erheblich – von Sofortmaßnahmen wie Stundungsvereinbarungen bis hin zu internationalen M&A-Transaktionen.
  • Mit der richtigen rechtlichen Begleitung kann eine Insolvenz in vielen Fällen abgewendet oder durch innovative Liquidationslösungen in nur acht Wochen abgeschlossen werden.

Wenn die Zahlungsunfähigkeit droht – Handlungsoptionen erkennen

Die Frage „zahlungsunfähig was tun?“ stellt sich für Unternehmer und Geschäftsführer meist in einer Situation extremer Belastung. Liquiditätsengpässe, unbezahlte Rechnungen und der wachsende Druck von Gläubigern können schnell zu einer existenziellen Bedrohung werden und eine Firmeninsolvenz drohen lassen. Als auf Insolvenzrecht spezialisierte Kanzlei begleiten wir bei JCMS & Associés Unternehmen in genau diesen kritischen Momenten und wissen, wie wichtig schnelles, aber wohlüberlegtes Handeln ist.

Die rechtliche Definition der Zahlungsunfähigkeit verstehen

Bevor wir konkrete Handlungsoptionen betrachten, ist es wichtig, den rechtlichen Rahmen zu verstehen. Nach § 17 InsO (Insolvenzordnung) liegt Zahlungsunfähigkeit vor, wenn ein Schuldner nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Als Faustregel gilt: Kann ein Unternehmen 90% oder mehr seiner fälligen Verbindlichkeiten nicht innerhalb von drei Wochen begleichen, ist von Zahlungsunfähigkeit auszugehen.

Von der Zahlungsunfähigkeit abzugrenzen ist die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und die Überschuldung (§ 19 InsO), die ebenfalls Insolvenzgründe darstellen können. Insbesondere bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder der AG ist die Überschuldung ein eigenständiger Insolvenzgrund.

Die Dreiwochenfrist – entscheidend für Geschäftsführer

Für Geschäftsführer juristischer Personen wie GmbHs besteht nach § 15a InsO eine Insolvenzantragspflicht. Diese greift, sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist. Der Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber innerhalb von drei Wochen gestellt werden.

Diese Dreiwochenfrist ist für Geschäftsführer von entscheidender Bedeutung, denn ihre Nichteinhaltung kann schwerwiegende persönliche Konsequenzen haben:

  • Persönliche Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife
  • Strafrechtliche Verfolgung wegen Insolvenzverschleppung
  • Haftung gegenüber Sozialversicherungsträgern und Finanzbehörden

Die Dreiwochenfrist ist jedoch nicht als passive Wartezeit zu verstehen. Sie dient vielmehr dazu, konkrete Sanierungsbemühungen zu unternehmen und zu prüfen, ob die Insolvenzreife beseitigt werden kann.

Sofortmaßnahmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit

Wenn sich finanzielle Engpässe abzeichnen, können folgende Sofortmaßnahmen helfen, eine Zahlungsunfähigkeit abzuwenden:

1. Liquidität sichern und optimieren

Die Sicherung und Optimierung der Liquidität beginnt mit einer gründlichen Überprüfung aller Zahlungsein- und -ausgänge sowie der Implementierung eines konsequenten Mahnwesens zur Eintreibung offener Forderungen. Parallel dazu sollten Sie Verhandlungen mit Lieferanten über mögliche Zahlungsaufschübe führen, um kurzfristige Entlastung zu schaffen. Zur unmittelbaren Liquiditätsbeschaffung empfiehlt sich die Prüfung von Factoring-Möglichkeiten, bei denen Forderungen gegen sofortige Zahlung an spezialisierte Dienstleister abgetreten werden. In vielen Fällen können auch Sale-and-Lease-Back-Modelle für betriebsnotwendige Anlagegüter eine sinnvolle Option darstellen, um gebundenes Kapital freizusetzen und dennoch die Nutzung der Wirtschaftsgüter sicherzustellen.

2. Gläubigerverhandlungen führen

Oftmals sind Gläubiger zu Stundungsvereinbarungen oder Ratenzahlungen bereit, wenn sie dadurch eine höhere Befriedigungsquote erwarten können als bei einer Insolvenz. Entscheidend ist hier ein proaktiver, transparenter Ansatz mit frühzeitiger Kontaktaufnahme zu Hauptgläubigern und einer ehrlichen Offenlegung der wirtschaftlichen Situation. Bei diesen Gesprächen sollten Sie realistische Zahlungsvorschläge unterbreiten, die sowohl Ihre aktuelle Liquiditätssituation als auch die berechtigten Interessen der Gläubiger berücksichtigen. Achten Sie unbedingt auf eine sorgfältige Dokumentation aller Verhandlungen und getroffenen Vereinbarungen, da diese später als Nachweis für Ihre Sanierungsbemühungen dienen können.

3. Notfallpläne entwickeln

Die Entwicklung von Notfallplänen umfasst zunächst die sorgfältige Priorisierung von Zahlungen nach ihrer rechtlichen und strategischen Bedeutung, wobei insbesondere auf die Vermeidung von Straftatbeständen und die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zu achten ist. Identifizieren Sie kritische Geschäftsbeziehungen zu Kunden, Lieferanten und Dienstleistern, die für den Fortbestand Ihres Unternehmens unerlässlich sind und entwickeln Sie spezifische Strategien zu deren Erhalt. Bereiten Sie zudem mögliche Überbrückungsfinanzierungen vor, indem Sie Gespräche mit Gesellschaftern, Banken oder alternativen Finanzierungspartnern führen und konkrete Finanzierungskonzepte ausarbeiten.

Strategische Optionen bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit

Ist die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten, müssen Sie als Geschäftsführer innerhalb der Dreiwochenfrist handeln. Folgende strategische Optionen stehen zur Verfügung:

1. Außergerichtliche Sanierung

Eine außergerichtliche Sanierung kann durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden:

  • Außergerichtlicher Vergleich mit allen oder den wichtigsten Gläubigern
  • Kapitalbeschaffung durch Gesellschafterbeiträge oder neue Investoren
  • Umstrukturierung des Unternehmens und Konzentration auf profitable Geschäftsbereiche
  • Nutzung des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens nach StaRUG

Der Vorteil: Bei erfolgreicher Durchführung kann eine Insolvenz vollständig vermieden werden. Die Herausforderung liegt jedoch darin, alle relevanten Gläubiger einzubinden und in kurzer Zeit ein tragfähiges Konzept zu entwickeln.

2. Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren

Das deutsche Insolvenzrecht bietet mit der Eigenverwaltung (§§ 270-270e InsO) und dem Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO) Möglichkeiten, ein Unternehmen unter Insolvenzschutz zu sanieren, während die bisherige Geschäftsführung weitgehend handlungsfähig bleibt:

  • Bei der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt, wird aber von einem Sachwalter überwacht
  • Das Schutzschirmverfahren bietet bis zu drei Monate Zeit, einen Insolvenzplan zu erarbeiten
  • Durch diese Verfahren können Arbeitsplätze erhalten und das Unternehmen fortgeführt werden

3. Innovative internationale Liquidationsmodelle

Eine besondere Expertise von JCMS & Associés liegt in beschleunigten Liquidationsverfahren durch internationale M&A-Transaktionen. Durch unsere etablierten Netzwerke zu ausländischen Investoren können wir Liquidationsverfahren in nur acht Wochen abschließen – deutlich schneller als herkömmliche Insolvenzverfahren:

  • Due-Diligence-Prüfungen zur Vorbereitung von Transaktionen
  • Identifikation geeigneter internationaler Investoren
  • Rechtssichere Vertragsgestaltung
  • Beschleunigte Abwicklung durch etablierte Prozesse

Diese Option eignet sich besonders, wenn eine Fortführung des Unternehmens in der bisherigen Form nicht realistisch ist, aber Vermögenswerte und Know-how gesichert werden sollen.

Persönliche Haftungsrisiken minimieren

Für Geschäftsführer steht bei Zahlungsunfähigkeit besonders die Minimierung persönlicher Haftungsrisiken im Vordergrund. Folgende Maßnahmen sind entscheidend:

1. Sorgfältige Dokumentation

Dokumentieren Sie alle Anzeichen einer möglichen Krise und Ihre Reaktionen darauf, indem Sie konsequent alle Gesellschafterversammlungen und Geschäftsführerbeschlüsse protokollieren und nachvollziehbar ablegen. Erstellen Sie eine detaillierte Dokumentation aller Zahlungsein- und -ausgänge, die bei späteren Haftungsfragen als Nachweis dienen kann, dass keine unzulässigen Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet wurden. Zeichnen Sie zudem alle Sanierungsbemühungen und Verhandlungen mit Gläubigern sorgfältig auf, um später belegen zu können, dass Sie alles unternommen haben, um die Krise abzuwenden.

2. Rechtskonforme Antragstellung

Bei Erkennen der Zahlungsunfähigkeit sollten Sie umgehend einen Insolvenzexperten konsultieren, um rechtliche Fehltritte zu vermeiden und persönliche Haftungsrisiken zu minimieren. Die sorgfältige Vorbereitung des Insolvenzantrags mit allen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen ist entscheidend für einen reibungslosen Verfahrensablauf und die spätere Beurteilung Ihrer Sorgfaltspflicht als Geschäftsführer. Achten Sie unbedingt auf die fristgerechte Einreichung beim zuständigen Insolvenzgericht, da jede Verzögerung nach Erkennen der Insolvenzreife persönliche Haftungsansprüche begründen kann.

3. Prioritätengerechtes Handeln in der Krise

Auch in der Krise müssen bestimmte Zahlungen priorisiert werden, wobei Lohnzahlungen und Lohnsteuer besondere Priorität genießen, da hier unmittelbare soziale Härten und persönliche Haftungsrisiken drohen. Sozialversicherungsbeiträge sollten ebenfalls bevorzugt bedient werden, da deren Nichtabführung strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Darüber hinaus sollten Sie Zahlungen priorisieren, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unerlässlich sind und damit den Wert des Unternehmens sichern, wie beispielsweise Mietzahlungen für Betriebsräume oder Energiekosten.

Der Weg zur Lösung mit JCMS & Associés

Bei JCMS & Associés verstehen wir die enorme Belastung, die eine drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit für Unternehmer und Geschäftsführer bedeutet. Unsere Unterstützung beginnt mit einem strukturierten Drei-Stufen-Prozess:

1. Kostenfreies Erstgespräch

In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre aktuelle Situation und verschaffen uns einen umfassenden Überblick über die finanzielle Lage Ihres Unternehmens. Basierend auf dieser Analyse zeigen wir Ihnen konkrete Handlungsoptionen auf und geben eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten verschiedener Lösungswege.

2. Entwicklung einer maßgeschneiderten Strategie

Nach eingehender Prüfung aller relevanten Unterlagen erarbeiten wir ein auf Ihre spezifische Situation zugeschnittenes Konzept. Dies umfasst eine detaillierte Analyse der verfügbaren Optionen, von beschleunigten Liquidationsverfahren bis hin zu M&A-Transaktionen mit ausländischen Investoren. Gemeinsam legen wir einen präzisen Zeitplan fest und definieren klare Meilensteine für die Umsetzung.

3. Effiziente Umsetzung und Begleitung

Mit unserem erfahrenen Team setzen wir die gewählte Strategie schnell und zielgerichtet um. Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie durch den gesamten Prozess und steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Durch regelmäßige Updates bleiben Sie stets über den aktuellen Stand informiert.

Anzeichen drohender Zahlungsunfähigkeit erkennen

Um frühzeitig handeln zu können, sollten Sie verschiedene Warnsignale ernst nehmen und als Anlass für präventive Maßnahmen betrachten. Ein deutliches Warnsignal ist die regelmäßige Überschreitung von Zahlungszielen bei Lieferanten, gepaart mit der vollständigen Ausschöpfung aller verfügbaren Kreditlinien. Wenn sich Mahnungen und Mahnbescheide häufen und Ihre Liquiditätsplanung zunehmend künftige Deckungslücken aufzeigt, sollten Sie umgehend professionellen Rat einholen. Besondere Aufmerksamkeit erfordern auch ein anhaltender Rückgang der Umsätze bei gleichbleibenden Fixkosten sowie die Ablehnung von Finanzierungsanfragen durch Banken. Zunehmende Anfragen von Gläubigern nach konkreten Zahlungsterminen deuten ebenfalls auf eine sich verschärfende Krisensituation hin. Ein besonders kritisches Warnzeichen liegt vor, wenn Sozialversicherungsbeiträge oder Steuerzahlungen nicht mehr pünktlich geleistet werden können, da hier neben zivilrechtlichen auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Je früher Sie auf diese Anzeichen reagieren, desto größer ist der Handlungsspielraum für erfolgreiche Lösungen.

Zeit ist Ihr wertvollstes Gut

Bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit ist Zeit Ihr wertvollstes Gut. Je früher Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, desto mehr Optionen bleiben Ihnen erhalten. Die dreiwöchige Frist zur Insolvenzantragstellung sollte nicht als Wartezeit, sondern als aktive Handlungsphase verstanden werden.

Mit der richtigen rechtlichen Begleitung kann eine Insolvenz in vielen Fällen abgewendet oder zumindest in geordnete Bahnen gelenkt werden. Selbst wenn eine Fortführung des Unternehmens nicht möglich ist, gibt es innovative Wege, um persönliche Haftungsrisiken zu minimieren und einen Neuanfang zu ermöglichen.

JCMS & Associés steht Ihnen mit langjähriger Erfahrung und internationaler Expertise zur Seite, um auch in schwierigen Zeiten tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Häufig gestellte Fragen

Nach § 17 InsO liegt Zahlungsunfähigkeit vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Die Rechtsprechung konkretisiert dies dahingehend, dass Zahlungsunfähigkeit anzunehmen ist, wenn der Schuldner 90% oder mehr seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten innerhalb von drei Wochen nicht begleichen kann.

Während Zahlungsunfähigkeit die fehlende Liquidität zur Begleichung fälliger Verbindlichkeiten betrifft, liegt Überschuldung vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, wobei eine positive Fortführungsprognose eine Überschuldung im rechtlichen Sinne ausschließen kann.

Bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung müssen Sie als Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen. Die Nichteinhaltung dieser Frist kann zu persönlicher Haftung und strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Nach Eintritt der Insolvenzreife dürfen Sie nur noch Zahlungen leisten, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sind. Dazu zählen insbesondere Zahlungen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und zur Abwendung strafrechtlicher Konsequenzen wie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.

Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form der Eigenverwaltung für Unternehmen, die nur drohend zahlungsunfähig oder überschuldet, aber noch nicht tatsächlich zahlungsunfähig sind. Es bietet bis zu drei Monate Zeit zur Sanierungsplanung unter Insolvenzschutz.

Bei der Eigenverwaltung bleibt die bisherige Geschäftsführung im Amt und behält die Kontrolle über das operative Geschäft, was zu höherer Akzeptanz bei Geschäftspartnern und einer oft schnelleren, kostengünstigeren Verfahrensabwicklung führt.

Unsere beschleunigten Liquidationsverfahren identifizieren gezielt internationale Investoren für eine schnelle Übernahme von Unternehmensteilen oder Assets. Durch etablierte Prozesse und ein starkes Netzwerk können wir diesen Vorgang in nur acht Wochen abschließen.

Bringen Sie aktuelle BWAs, Jahresabschlüsse, eine Liquiditätsplanung sowie eine Übersicht über Gläubiger und laufende Verträge mit. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto präziser können wir Ihre Situation einschätzen.

Das Erstgespräch bei JCMS & Associés ist kostenfrei. Bedenken Sie, dass die Kosten für professionelle Beratung in der Regel deutlich geringer sind als die Risiken einer unsachgemäßen Krisenbehandlung.

Nach einer Insolvenz können Sie Teile des alten Unternehmens übernehmen, ein neues Unternehmen gründen oder als Geschäftsführer in ein bestehendes Unternehmen einsteigen. Wir beraten Sie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und helfen bei der Planung Ihres Neustarts.