Das Wichtigste im Überblick
- Handlungsschnelligkeit ist entscheidend: Je früher Sie aktiv werden, desto mehr Optionen haben Sie zur Unternehmensrettung oder geordneten Abwicklung
- EU-weite Lösungswege existieren: Neben dem deutschen 3-Jahres-Insolvenzverfahren bieten andere EU-Länder beschleunigte Verfahren mit Restschuldbefreiung in nur 12 Monaten
- Strukturierter Firmenverkauf: Selbst bei Überschuldung kann ein gezielter Verkauf von Unternehmensanteilen oder Geschäftsbereichen eine Alternative zur Insolvenz darstellen
Wenn der unternehmerische Traum zum finanziellen Albtraum wird
Selbstständigkeit bedeutet Freiheit, Selbstverwirklichung und die Chance auf wirtschaftlichen Erfolg. Doch was, wenn der unternehmerische Traum zum finanziellen Albtraum wird? Wenn sich Rechnungen häufen, Kunden ausbleiben oder unvorhergesehene Marktveränderungen das Geschäftsmodell erschüttern?
Die Zahlungsunfähigkeit oder drohende Überschuldung als Selbstständiger ist eine besonders belastende Situation. Anders als bei Angestellten steht bei Unternehmern nicht nur die berufliche Existenz auf dem Spiel, sondern oft auch das Privatvermögen. Hinzu kommt die persönliche und emotionale Komponente: Das eigene Unternehmen aufgeben zu müssen, wird häufig als persönliches Scheitern empfunden.
Doch finanzielle Schwierigkeiten bedeuten nicht zwangsläufig das Ende aller unternehmerischen Träume. Es gibt verschiedene Wege aus der Krise – von der Sanierung über den strukturierten Firmenverkauf bis hin zu verschiedenen Insolvenzverfahren, die einen Neustart ermöglichen. Mit spezialisierten EU-Insolvenzverfahren ist sogar der Weg zur Schuldenfreiheit in nur 12 Monaten möglich. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen Handlungsoptionen auf, wenn Sie als Selbstständiger in finanziellen Schwierigkeiten stecken.
Pflichten bei drohender Zahlungsunfähigkeit
Als Selbstständiger oder Geschäftsführer einer GmbH sollten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, die bei finanziellen Schwierigkeiten greifen. Dies ist nicht nur für die Wahl des richtigen Sanierungswegs entscheidend, sondern auch um persönliche Haftungsrisiken zu minimieren.
Insolvenzantragspflicht
Eine der wichtigsten rechtlichen Vorgaben betrifft die Insolvenzantragspflicht. Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs müssen bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Insolvenzreife (§ 15a InsO), einen Insolvenzantrag stellen. Wird diese Frist versäumt, drohen dem Geschäftsführer einer GmbH strafrechtliche Konsequenzen wegen Insolvenzverschleppung (§ 15a Abs. 4 InsO) sowie eine persönliche Haftung (§ 15b InsO). Beim Vorstand einer AG drohen zivilrechtliche Haftung (§ 92 Abs. 2 AktG) und berufsrechtliche Konsequenzen.
Bei Einzelunternehmern gibt es zwar grundsätzlich keine Insolvenzantragspflicht, es sei denn, Sie sind Kaufmann im Sinne des HGB und betreiben ein Handelsgeschäft. Dann kann eine Antragspflicht nach § 15a InsO bestehen. Jedoch kann auch hier eine zu späte Reaktion auf die finanzielle Schieflage zu erhöhten persönlichen Risiken führen.
Mögliche Haftungsrisiken
Als Selbstständiger oder Geschäftsführer sollten Sie folgende Haftungsrisiken kennen:
- Insolvenzverschleppung: Bei verspäteter Antragstellung drohen strafrechtliche Konsequenzen und persönliche Haftung für entstandene Schäden
- Zahlungen nach Insolvenzreife: Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet werden, können vom Geschäftsführer persönlich zurückgefordert werden
- Steuerliche Haftung: Für nicht abgeführte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge haften Geschäftsführer persönlich
- Schädigung von Gläubigerinteressen: Handlungen, die Gläubiger benachteiligen, können zur persönlichen Haftung führen
Gesetzliche Neuerungen im Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht unterliegt ständigen Änderungen. Die deutsche Insolvenzordnung wurde 2021 reformiert und sieht nun eine verkürzte Restschuldbefreiung von drei statt sechs Jahren vor. Auf EU-Ebene hat die Richtlinie über Restrukturierung einen präventiveren Ansatz etabliert, der Sanierungen außerhalb formeller Insolvenzverfahren erleichtern soll.
Daneben existieren im EU-Ausland teils deutlich schnellere Verfahren zur Restschuldbefreiung, die unter bestimmten Voraussetzungen auch für in Deutschland lebende Selbstständige in Anspruch genommen werden können.
Frühwarnsignale erkennen: Wann ist Ihr Unternehmen in Gefahr?
Die Insolvenz eines Unternehmens kommt selten über Nacht. In der Regel gehen ihr diverse Warnsignale voraus, die leider oft übersehen oder ignoriert werden. Umso wichtiger ist es, diese Anzeichen frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln.
Finanzielle Warnsignale
- Anhaltende Liquiditätsengpässe: Wenn Sie regelmäßig Schwierigkeiten haben, laufende Rechnungen zu bezahlen
- Überzogene Konten: Dauerhafte Überziehung des Geschäftskontos
- Rückgang der Eigenkapitalquote: Wenn das Eigenkapital kontinuierlich sinkt
- Zunehmender Lieferantendruck: Wenn Lieferanten auf Vorkasse bestehen oder Lieferungen verweigern
- Steigende Außenstände: Wenn Kunden immer später zahlen und die offenen Forderungen wachsen
Betriebswirtschaftliche Warnsignale
- Sinkende Umsätze bei gleichbleibenden Fixkosten
- Rückläufige Margen oder anhaltend negative Deckungsbeiträge
- Verlust von Schlüsselkunden
- Zunehmender Preisdruck am Markt
- Technologische Disruption Ihrer Branche
Rechtliche Warnsignale
- Mahnungen und Inkassoschreiben
- Androhung oder Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Pfändungen auf dem Geschäftskonto
- Kündigungsandrohungen von Vermietern oder Leasinggebern
Je früher Sie auf diese Signale reagieren, desto mehr Handlungsoptionen stehen Ihnen zur Verfügung. Während in frühen Krisenstadien oft noch eine Sanierung möglich ist, bleibt in fortgeschrittenen Phasen häufig nur noch der Weg in die Insolvenz oder den kontrollierten Rückzug.
Handlungsoptionen vor der Insolvenz: Sanierung und Restrukturierung
Bevor Sie als Selbstständiger den Weg in ein Insolvenzverfahren erwägen, sollten Sie alle Möglichkeiten zur Sanierung und Restrukturierung Ihres Unternehmens prüfen. Oft lässt sich durch rechtzeitige und konsequente Maßnahmen eine Insolvenz noch abwenden.
Liquiditätssichernde Sofortmaßnahmen
- Forderungsmanagement optimieren: Konsequentes Mahnwesen, verkürzte Zahlungsziele, Vorkasse für Neukunden
- Zahlungsaufschub verhandeln: Gespräche mit Lieferanten, Vermietern und Finanzamt zur Stundung von Verbindlichkeiten
- Umsetzung eines strikten Kostenmanagements: Prüfung aller Ausgaben auf Notwendigkeit
- Prüfung von Vertragsverhältnissen: Kündigung oder Neuverhandlung unprofitabler Verträge
- Verkauf nicht betriebsnotwendiger Vermögenswerte
Strategische Restrukturierung
- Überprüfung und Anpassung des Geschäftsmodells
- Fokussierung auf profitable Geschäftsbereiche
- Erschließung neuer Zielgruppen oder Märkte
- Digitalisierung von Prozessen zur Kostensenkung
- Prüfung von Kooperationen oder strategischen Partnerschaften
Finanzierungsoptionen in der Krise
- Gespräche mit Hausbank über Überbrückungsfinanzierung
- Einholen von Gesellschafterdarlehen
- Prüfung staatlicher Hilfsprogramme und Fördermittel
- Factoring zur kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung
- Suche nach Investoren (auch für Teilbereiche des Unternehmens)
Außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern
Eine häufig übersehene Option ist der außergerichtliche Vergleich. Hierbei verhandeln Sie direkt mit Ihren Gläubigern über einen teilweisen Schuldenerlass oder Ratenzahlungen. Viele Gläubiger sind zu Zugeständnissen bereit, wenn die Alternative ein Totalverlust ihrer Forderung im Insolvenzverfahren wäre.
Ein erfolgreicher außergerichtlicher Vergleich setzt voraus, dass:
- alle wesentlichen Gläubiger zustimmen
- Sie überzeugend darlegen können, dass Ihr Unternehmen nach dem Schuldenschnitt wieder rentabel wirtschaften kann
- Sie eine realistische Planung vorlegen, wie die reduzierten Schulden zurückgeführt werden sollen
Gelingt ein außergerichtlicher Vergleich, können Sie Ihr Unternehmen fortführen und eine Insolvenz vermeiden. Der Prozess erfordert jedoch ein hohes Maß an Verhandlungsgeschick und sollte idealerweise mit professioneller Unterstützung durchgeführt werden.
Der strukturierte Firmenverkauf als Ausweg
Wenn eine Sanierung nicht mehr möglich erscheint, kann ein strukturierter Firmenverkauf – auch in der Krise – eine attraktive Alternative zur Insolvenz darstellen. Selbst überschuldete Unternehmen oder einzelne Geschäftsbereiche können unter Umständen noch gewinnbringend verkauft werden.
Vorteile eines strukturierten Verkaufs
- Erhalt von Arbeitsplätzen: Mitarbeiter können vom Käufer übernommen werden
- Bessere Verwertung als in der Insolvenz: In der Regel höhere Erlöse als bei einer Zerschlagung
- Vermeidung eines Reputationsschadens: Ein diskreter Verkauf schützt Ihren Ruf als Unternehmer
- Reduzierung persönlicher Haftungsrisiken: Durch zeitnahe Reaktion minimieren Sie Ihre persönliche Haftung
- Möglichkeit des Neuanfangs: Der Verkaufserlös kann für einen schuldenfreien Neustart genutzt werden
Ablauf eines strukturierten Verkaufsprozesses
- Bestandsaufnahme und Bewertung: Analyse der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Zukunftsperspektiven
- Erstellung eines Verkaufsexposés: Darstellung der Stärken und Potenziale des Unternehmens
- Identifizierung potenzieller Käufer: Oft sind Wettbewerber, Lieferanten oder Kunden interessiert
- Diskretes Ansprechen von Interessenten: Wahrung der Vertraulichkeit ist entscheidend
- Verhandlungen und Due Diligence: Käufer prüfen das Unternehmen im Detail
- Gestaltung des Kaufvertrags: Klare Regelungen zu Haftungsfragen und Übernahmemodalitäten
- Abwicklung und Übergabe: Geordnete Überleitung an den neuen Eigentümer
Besonderheiten bei drohender Insolvenz
Ein Verkauf bei drohender Insolvenz muss besonders sorgfältig strukturiert werden, um rechtliche Risiken zu minimieren. Zu beachten sind insbesondere:
- Zeitfaktor: Der Verkauf muss zügig erfolgen, um eine mögliche Insolvenzantragspflicht nicht zu verletzen
- Anfechtungsrisiken: Transaktionen kurz vor einer Insolvenz können später angefochten werden
- Wertermittlung: Der Verkaufspreis muss angemessen sein, um den Vorwurf der Gläubigerbenachteiligung zu vermeiden
Ein strukturierter Firmenverkauf erfordert spezifisches Know-how und sollte stets mit professioneller Unterstützung durchgeführt werden. Mit der richtigen Beratung kann jedoch selbst in schwierigen finanziellen Situationen noch ein wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis erzielt werden.
Insolvenzverfahren als Neustart-Chance
Wenn weder Sanierung noch Verkauf möglich sind, bleibt der Weg in die Insolvenz. Doch entgegen der verbreiteten Meinung bedeutet eine Insolvenz nicht zwangsläufig das Ende Ihrer unternehmerischen Laufbahn. Vielmehr kann sie – richtig genutzt – den Weg für einen schuldenfreien Neuanfang ebnen.
Das deutsche Insolvenzverfahren
Das deutsche Insolvenzverfahren für Unternehmen und ehemals Selbstständige, die eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben, erfolgt grundsätzlich im Regelinsolvenzverfahren. Das Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 304 InsO findet nur Anwendung, wenn keine oder höchstens wenige, überschaubare Gläubiger vorhanden sind und keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
- Eigenverwaltung: Nach Antrag und gerichtlicher Genehmigung können Sie als Schuldner die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis grundsätzlich behalten, wobei die Überwachung durch einen gerichtlich bestellten Sachwalter erfolgt (§§ 270 ff. InsO)
- Schutzschirmverfahren: Gibt Ihnen bis zu drei Monate Zeit, einen Insolvenzplan zur Sanierung zu erstellen – dieses Verfahren ist jedoch nur möglich, solange eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht, jedoch noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist (§ 270b Abs. 1 S. 3 InsO)
- Insolvenzplanverfahren: Ermöglicht eine Sanierung des Unternehmens durch einen mit den Gläubigern abgestimmten Plan
Nach der Reform von 2021 kann jede natürliche Person in Deutschland – einschließlich Selbstständiger – eine Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren erlangen. Hiervon ausgenommen sind insbesondere Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, z. B. Steuerschulden aufgrund von Steuerhinterziehung oder Unterhaltsverbindlichkeiten aus vorsätzlicher Pflichtverletzung (§ 302 InsO).
Europäische Alternativen mit schnellerer Restschuldbefreiung
Neben dem deutschen Insolvenzverfahren stehen EU-Bürgern auch Verfahren in anderen EU-Ländern offen, die teilweise deutlich kürzere Zeiträume bis zur Restschuldbefreiung bieten:
- Irisches Insolvenzverfahren: Restschuldbefreiung nach nur 12 Monaten
- Lettisches Verfahren: Ebenfalls beschleunigte Entschuldung möglich
- Spanisches Insolvenzverfahren: Unter bestimmten Voraussetzungen verkürzte Verfahrensdauer
Diese ausländischen Insolvenzverfahren können unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere nach Verlegung des Mittelpunktes der hauptsächlichen Interessen (COMI), von ehemals in Deutschland lebenden Selbstständigen genutzt werden. Die Verordnung (EU) 2015/848 (EU-Insolvenzverordnung) regelt die grenzüberschreitende Anerkennung solcher Verfahren.
Vor- und Nachteile eines beschleunigten EU-Insolvenzverfahrens
Vorteile:
- Deutlich schnellere Restschuldbefreiung (12 Monate statt 3 Jahre)
- EU-weite Anerkennung der Entschuldung
- Schnellerer Neustart möglich
Nachteile:
- In der Regel ist ein tatsächlicher Wechsel des Lebensmittelpunkts ins EU-Ausland erforderlich
- Höhere Komplexität durch grenzüberschreitende Aspekte
- Spezialisierte rechtliche Beratung erforderlich
- Sprachbarrieren bei Behördenkommunikation
- Mögliche Reputationsrisiken
Die Wahl des richtigen Insolvenzverfahrens sollte stets auf Basis Ihrer individuellen Situation und unter Berücksichtigung aller rechtlichen und finanziellen Aspekte getroffen werden. Eine professionelle Beratung ist hier unerlässlich.
Praktische Tipps für Selbstständige in der Krise
Die finanzielle Krise eines Unternehmens ist nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine emotionale Herausforderung. Die folgenden praktischen Tipps sollen Ihnen helfen, diese schwierige Phase zu bewältigen.
Emotionale Bewältigung der Krise
- Akzeptieren Sie die Situation: Der erste Schritt zur Lösung ist das Anerkennen des Problems
- Trennen Sie persönlichen Wert und Unternehmenserfolg: Ein Scheitern bedeutet nicht persönliches Versagen
- Suchen Sie Unterstützung: Tauschen Sie sich mit anderen Unternehmern oder einem Coach aus
- Fokussieren Sie sich auf Lösungen: Blicken Sie nach vorn statt in den Rückspiegel
- Bewahren Sie eine Alltagsstruktur: Regelmäßige Abläufe geben Halt in unsicheren Zeiten
Kommunikation mit Stakeholdern
- Offene Kommunikation mit Mitarbeitern: Informieren Sie angemessen, ohne Panik zu verbreiten
- Proaktiver Dialog mit Gläubigern: Gehen Sie auf Gläubiger zu, bevor diese Druck ausüben
- Transparenz gegenüber wichtigen Kunden: Verhindern Sie Gerüchte durch offene Gespräche
- Einbeziehung der Familie: Ihre nächsten Angehörigen sollten auf mögliche Veränderungen vorbereitet sein
- Professionelle Kommunikation mit Behörden: Insbesondere mit dem Finanzamt ist Offenheit wichtig
Praktische Schritte zur Existenzsicherung
- Trennung von Geschäfts- und Privatfinanzen: Schützen Sie Ihr Privatvermögen soweit rechtlich möglich
- Überprüfung von Pfändungsschutzkonten: Sichern Sie Ihren Lebensunterhalt
- Prüfung sozialer Absicherung: Klären Sie Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder andere Sozialleistungen
- Anpassung der privaten Ausgaben: Reduzieren Sie Ihre Fixkosten frühzeitig
- Vorbereitung auf die Zeit nach der Krise: Entwickeln Sie persönliche und berufliche Zukunftsperspektiven
Checkliste: Was tun bei drohender Insolvenz?
Wenn die Zahlungsunfähigkeit droht, zählt jeder Tag. Die folgende Checkliste gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über notwendige Sofortmaßnahmen:
Sofortmaßnahmen (erste Woche)
- Erstellen Sie eine aktuelle Liquiditätsplanung für die nächsten 3 Monate
- Prüfen Sie Ihre Zahlungsfähigkeit und dokumentieren Sie diese
- Stellen Sie alle nicht unbedingt erforderlichen Zahlungen ein
- Sichern Sie wichtige Geschäftsunterlagen und Daten
- Holen Sie eine erste rechtliche Beratung ein
Kurzfristige Maßnahmen (1-4 Wochen)
- Entwickeln Sie einen Krisenplan mit Unterstützung von Beratern
- Identifizieren Sie Ihre wichtigsten Gläubiger und planen Sie Gespräche
- Prüfen Sie Möglichkeiten zur Liquiditätsbeschaffung
- Evaluieren Sie Ihre persönliche finanzielle Situation
- Entscheiden Sie über die grundsätzliche Strategie: Sanierung, Verkauf oder Insolvenz
Mittelfristige Maßnahmen (1-3 Monate)
- Setzen Sie den Krisenplan konsequent um
- Führen Sie Verhandlungen mit Gläubigern
- Prüfen Sie alternative Insolvenzverfahren im EU-Ausland
- Bereiten Sie ggf. einen strukturierten Firmenverkauf vor
- Planen Sie Ihre berufliche Zukunft nach der Krise
Bei Entscheidung für ein Insolvenzverfahren
- Wählen Sie mit fachlicher Unterstützung das passende Verfahren aus
- Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen
- Bereiten Sie den Insolvenzantrag vor
- Informieren Sie Mitarbeiter und wichtige Geschäftspartner
- Klären Sie Ihre soziale Absicherung während des Verfahrens
Der Weg in die finanzielle Freiheit
Die finanzielle Krise eines Unternehmens markiert das Ende eines Kapitels – aber sie bietet auch die Chance für einen Neuanfang. Die Erfahrung zeigt, dass viele erfolgreiche Unternehmer in ihrer Laufbahn Rückschläge erlebt haben, die sie letztlich stärker und erfolgreicher gemacht haben.
Die entscheidenden Faktoren für eine erfolgreiche Bewältigung der Krise sind:
- Frühzeitiges Handeln: Je eher Sie die Probleme angehen, desto mehr Optionen haben Sie
- Professionelle Unterstützung: Komplexe rechtliche und finanzielle Fragen erfordern Fachexpertise
- Strategisches Vorgehen: Ein durchdachter Plan führt schneller zum Ziel als hektischer Aktionismus
- Offenheit für Alternativen: Manchmal ist die beste Lösung eine, die Sie anfangs nicht in Betracht gezogen haben
- Blick nach vorn: Fokussieren Sie sich auf die Zukunft statt auf vergangene Fehler
Wenn Sie als Selbstständiger vor finanziellen Schwierigkeiten stehen, sind Sie nicht allein. Mit der richtigen Unterstützung und einem strukturierten Vorgehen kann der Weg aus der Krise zugleich der erste Schritt in eine erfolgreiche Zukunft sein.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Entwicklung einer individuellen Strategie für Ihre Situation. Als Experten für EU-Insolvenzverfahren bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer kostenfreien Erstberatung, in der wir gemeinsam Ihre Optionen analysieren.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann bin ich als Selbstständiger verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen?
Als Einzelunternehmer sind Sie grundsätzlich nicht zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet. Anders sieht es aus, wenn Sie Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer AG sind – hier müssen Sie bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber nach drei Wochen, einen Insolvenzantrag stellen.
Kann ich trotz laufender Insolvenz weiterhin selbstständig tätig sein?
Ja, auch während eines Insolvenzverfahrens können Sie grundsätzlich selbstständig tätig sein. Allerdings unterliegen Ihre Einkünfte während dieser Zeit bestimmten Beschränkungen und Abführungspflichten. Die genauen Regelungen hängen vom gewählten Verfahren ab.
Wie kann ich mein Privatvermögen vor Gläubigerzugriffen schützen?
Der Schutz des Privatvermögens ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Möglichkeiten sind unter anderem: rechtzeitige Trennung von Geschäfts- und Privatvermögen, Verwendung von Pfändungsschutzkonten und bestimmte Vermögensübertragungen im rechtlich zulässigen Rahmen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist hier unerlässlich.
Stimmt es, dass ich in anderen EU-Ländern schneller schuldenfrei werden kann?
Ja, in einigen EU-Ländern sind die Fristen zur Restschuldbefreiung deutlich kürzer als in Deutschland. So ermöglicht beispielsweise das irische Verfahren eine Entschuldung bereits nach 12 Monaten. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch in Deutschland lebende Selbstständige von diesen Verfahren profitieren.
Welche Kosten kommen bei einem Insolvenzverfahren auf mich zu?
Die Kosten eines Insolvenzverfahrens setzen sich aus Gerichtskosten und den Kosten für den Insolvenzverwalter zusammen. Bei Privatinsolvenzen liegen sie typischerweise zwischen 1.500 und 3.000 Euro, bei Unternehmensinsolvenzen können sie je nach Größe und Komplexität deutlich höher ausfallen. Fehlt die Masse zur Deckung dieser Kosten, kann der Antrag mangels Masse abgewiesen werden.
Muss ich für ein EU-Insolvenzverfahren meinen Wohnsitz verlegen?
Ja, in der Regel ist ein tatsächlicher Wechsel des Lebensmittelpunkts ins EU-Ausland erforderlich. Um ein Insolvenzverfahren in einem anderen EU-Land durchführen zu können, ist typischerweise eine tatsächliche Verlegung des Mittelpunktes der hauptsächlichen Interessen (COMI – Center of Main Interests) in das jeweilige EU-Land erforderlich. Die genauen Anforderungen sollten mit spezialisierten Rechtsberatern geklärt werden.
Was passiert mit meinen Mitarbeitern bei einer Unternehmensinsolvenz?
Bei einer Insolvenz haben Ihre Mitarbeiter für drei Monate Anspruch auf Insolvenzgeld, das von der Agentur für Arbeit gezahlt wird. Der Insolvenzverwalter kann Arbeitsverhältnisse nach § 113 InsO mit einer auf drei Monate zum Monatsende verkürzten Kündigungsfrist kündigen. Bei einem strukturierten Firmenverkauf besteht hingegen die Möglichkeit, dass der Käufer die Mitarbeiter übernimmt.
Kann ich nach einer Insolvenz wieder ein Unternehmen gründen?
Grundsätzlich ja. Nach Erteilung der Restschuldbefreiung stehen Ihnen alle unternehmerischen Möglichkeiten wieder offen. Während des laufenden Verfahrens können bestimmte Einschränkungen gelten, die von der Art des Verfahrens abhängen.
Welche Unterlagen muss ich für einen Insolvenzantrag vorbereiten?
Für einen Insolvenzantrag benötigen Sie typischerweise: Vermögensverzeichnis, Gläubiger- und Forderungsliste, Einkommensnachweise, Kontoauszüge der letzten Monate, Übersicht über Ihre laufenden Verträge sowie je nach Unternehmensform weitere spezifische Dokumente wie Gesellschaftsverträge oder Jahresabschlüsse.
Wie wirkt sich eine Insolvenz auf meine SCHUFA und Kreditwürdigkeit aus?
Eine Restschuldbefreiung wird nach aktueller Praxis der SCHUFA für 6 Monate nach deren Eintragung gespeichert. In dieser Zeit ist die Aufnahme von Krediten meist schwierig. Nach Ablauf der Speicherfrist verbessert sich Ihre Bonität schrittweise.