Selbstständig in der Insolvenz – Wege aus der Krise

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Selbstständig in der Insolvenz? Das muss nicht das Ende bedeuten! Erfahren Sie, wie Sie Ihr Unternehmen retten oder einen Neustart wagen können. Wir zeigen Ihnen die Wege aus der Krise und wie Sie Ihr Privatvermögen schützen. Jetzt kostenlose Erstberatung vereinbaren!
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste im Überblick

  • Eine Regelinsolvenz bietet Selbstständigen die Chance auf einen geordneten Neustart – mit professioneller Beratung können in vielen Fällen außergerichtliche Lösungen gefunden werden
  • Während der Insolvenz ist eine Fortführung der selbstständigen Tätigkeit möglich und oft sinnvoll – wichtig ist die enge Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter
  • Der Weg durch die Insolvenz erfordert rechtliche und steuerliche Expertise – ein erfahrener Berater hilft, Privatvermögen zu schützen und persönliche Haftungsrisiken zu minimieren

Die Herausforderung der Selbstständigen-Insolvenz

Als Selbstständiger oder Freiberufler in die Insolvenz zu geraten, stellt eine enorme persönliche und wirtschaftliche Belastung dar. Die Gründe dafür sind vielfältig: Häufig führen plötzliche Auftragseinbrüche, nicht beglichene Außenstände oder unerwartete Steuernachzahlungen in diese schwierige Situation. Viele Betroffene empfinden dabei neben den existenziellen Sorgen auch Scham und Versagensängste. Doch eine Insolvenzverfahren bedeutet keineswegs das Ende der beruflichen Selbstständigkeit. Mit der richtigen Strategie und professioneller Begleitung kann sie sogar eine Chance für einen erfolgreichen Neuanfang sein.

Regelinsolvenz statt Privatinsolvenz - Der rechtliche Rahmen

Für aktive Selbstständige kommt ausschließlich das Regelinsolvenzverfahren in Betracht, nicht die Privatinsolvenz. Dieses Verfahren ist zwar komplexer und mit höheren Kosten verbunden, bietet aber entscheidende Vorteile für Unternehmer. Die Regelinsolvenz ermöglicht beispielsweise die Option der Eigenverwaltung, bei der Sie unter Aufsicht weiterhin die Kontrolle über Ihr Unternehmen behalten. Zudem eröffnet sie Wege zur Restschuldbefreiung und bietet Möglichkeiten, das Privatvermögen bestmöglich zu schützen.

Besondere Bedeutung kommt dabei der Einhaltung der gesetzlichen Insolvenzantragspflichten zu. Das Insolvenzrecht sieht hier klare Fristen vor, deren Versäumnis zu persönlichen Haftungsrisiken und im ungünstigsten Fall sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist daher unerlässlich.

Fortführung der Selbstständigkeit während der Insolvenz

Eine der häufigsten Sorgen von Selbstständigen in der Krise betrifft die Frage nach der Zukunft ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Die gute Nachricht: Eine Fortsetzung der Selbstständigkeit ist während der Insolvenz grundsätzlich möglich und wird von vielen Insolvenzverwaltern sogar begrüßt. Die praktische Erfahrung zeigt, dass die Aufrechterhaltung der selbstständigen Tätigkeit oft bessere Perspektiven bietet als der Wechsel in ein Angestelltenverhältnis.

Voraussetzung ist allerdings die Genehmigung durch den Insolvenzverwalter. Dieser wird die Fortführung unterstützen, wenn eine positive Geschäftsentwicklung zu erwarten ist. Wichtig sind dabei eine transparente Geschäftsführung und die regelmäßige Berichterstattung über die wirtschaftliche Entwicklung.

Der Weg zur erfolgreichen Sanierung

Die langjährige Erfahrung unserer Kanzlei zeigt deutlich: Je früher professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird, desto größer sind die Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung. In vielen Fällen lässt sich durch rechtzeitiges Handeln sogar eine Insolvenz komplett vermeiden. In den vergangenen Jahren konnten wir bei vielen unserer Mandate eine außergerichtliche Lösung erreichen.

Unser Team aus Insolvenz-, Gesellschafts- und Steuerrechtsexperten prüft zunächst alle Alternativen zur Insolvenz. Dazu gehören die Entwicklung tragfähiger Sanierungskonzepte und die Prüfung verschiedener Finanzierungsoptionen. Sollte sich eine Insolvenz als unvermeidbar erweisen, begleiten wir Sie durch das gesamte Verfahren und bereiten den Weg für einen erfolgreichen Neustart.

Rechtliche und steuerliche Aspekte der Insolvenz

Die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Selbstständigen-Insolvenz sind komplex. Zentral sind die Regelungen der Insolvenzordnung, insbesondere die §§ 17-19 zur Insolvenzantragspflicht und die §§ 286 ff. zur Restschuldbefreiung. Hinzu kommen spezielle Regelungen wie das COVInsAG sowie aktuelle Rechtsprechung des BGH zur Geschäftsführerhaftung und zu Insolvenzanfechtungen.

Besondere Aufmerksamkeit verdient auch die steuerliche Dimension der Insolvenz. Nicht alle Schulden werden im Rahmen der Restschuldbefreiung erlassen. Insbesondere Steuerschulden aus vorsätzlicher Steuerhinterziehung bleiben bestehen. Eine vorausschauende Planung und professionelle Beratung sind daher unerlässlich.

Ihr Weg aus der Krise

Mit jahrelanger Erfahrung und zahlreich erfolgreich begleiteten Fällen steht Ihnen unsere Kanzlei als verlässlicher Partner zur Seite. In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre individuelle Situation und zeigen erste konkrete Handlungsoptionen auf.

Wir wissen um die emotionale Belastung einer drohenden Insolvenz und garantieren Ihnen eine vertrauliche und vorurteilsfreie Beratung. Gemeinsam entwickeln wir einen strukturierten Plan, wie Sie diese Krise bewältigen und neue Perspektiven entwickeln können.

Häufig gestellte Fragen

Ja, mit Genehmigung des Insolvenzverwalters ist eine Fortführung der Selbstständigkeit möglich und oft sinnvoll.

Die Dauer bis zur Restschuldbefreiung beträgt in der Regel drei Jahre.

Mit der richtigen Strategie kann ein Großteil des Privatvermögens geschützt werden.

Die meisten Schulden werden erlassen, ausgenommen sind z.B. Steuerschulden aus vorsätzlicher Steuerhinterziehung.

Die Kosten variieren je nach Komplexität des Falls und gewählter Verfahrensart.

Bei der Eigenverwaltung behalten Sie unter Aufsicht die Kontrolle über Ihr Unternehmen.

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht eine gesetzliche Antragspflicht.

Eine Übersicht über Vermögen, Schulden und laufende Einnahmen/Ausgaben.

Der Insolvenzverwalter hat Sonderkündigungsrechte für bestehende Verträge.

Arbeitsverträge können fortgeführt oder unter erleichterten Bedingungen gekündigt werden.

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