Internationale Aspekte der Insolvenz

Internationale Aspekte der Insolvenz
Die EU-Insolvenzordnung prägt, und das in einem maßgeblichen Umfang, den Umgang mit grenzüberschreitenden Insolvenzen innerhalb der EU. Sie ermöglicht, und zwar auf eine effiziente Weise, die Abwicklung dieser Fälle. Gleichzeitig vereinfacht diese Verordnung, durch ihre Existenz, die Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten. Zusätzlich stellt sie sicher, dass Insolvenzentscheidungen durchweg EU-weit anerkannt werden. Das übergeordnete Ziel dabei ist, die Verfahren nicht nur zu beschleunigen, sondern auch zu harmonisieren, daher nun die internationale Aspekte im kurzen Überblick

Die EU-Insolvenzordnung und ihr Einfluss

Die EU-Insolvenzordnung prägt, und das in einem maßgeblichen Umfang, den Umgang mit grenzüberschreitenden Insolvenzen innerhalb der EU. Sie ermöglicht, und zwar auf eine effiziente Weise, die Abwicklung dieser Fälle. Gleichzeitig vereinfacht diese Verordnung, durch ihre Existenz, die Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten. Zusätzlich stellt sie sicher, dass Insolvenzentscheidungen durchweg EU-weit anerkannt werden. Das übergeordnete Ziel dabei ist, die Verfahren nicht nur zu beschleunigen, sondern auch zu harmonisieren, daher nun die internationale Aspekte im kurzen Überblick

Bestimmung der internationalen Zuständigkeit

Die EU-VO bestimmt, und zwar recht präzise, den Ort, an dem ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, und dies gründet sich auf den sogenannten Hauptinteressenmittelpunkt des Schuldners. Für Unternehmen bedeutet dies in der Regel den Ort ihrer Hauptgeschäftstätigkeit. Dieser maßgebliche Grundsatz trägt dazu bei, die Abwicklung des Verfahrens zu erleichtern, indem er die Nähe sowohl zum Vermögen des Schuldners als auch zu seinen Gläubigern fördert.

Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

Ein wesentlicher Aspekt der EU-VO besteht darin, dass die automatische Anerkennung von Insolvenzentscheidungen, und zwar ohne weitere Formalitäten, in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten erfolgt. Auf diese Weise erleichtert sich die Abwicklung grenzüberschreitender Insolvenzen erheblich, und ebenso wird die Vollstreckung solcher Entscheidungen in anderen Ländern dadurch ermöglicht.

Koordination und Kommunikation bei Parallelverfahren

Die Verordnung stellt Mechanismen für Parallelverfahren bereit, welche dazu dienen sollen, Widersprüche zu vermeiden und zugleich die Effizienz zu gewährleisten. Dabei ist es erforderlich, dass Insolvenzverwalter und Gerichte eng zusammenarbeiten, wobei der Austausch von Informationen als zentral angesehen wird.

Die Rolle von JCMS & Associes

JCMS & Associes bietet umfassende Unterstützung bei Insolvenzverfahren. Wir verstehen die emotionalen und finanziellen Herausforderungen. Unsere Dienstleistungen sind juristisch und beratend. Wir machen den Prozess verständlich und reibungslos. Individuelle Beratungslösungen stehen im Fokus. Diese sind auf die Bedürfnisse unserer Klienten zugeschnitten.

Kontakt und Unterstützung

Für eine unkomplizierte Kontaktaufnahme sind wir jederzeit erreichbar. Besuchen Sie www.jcms.ch oder kontaktieren Sie uns über office@jcms.ch. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre finanzielle Zukunft. Insgesamt bildet die EU-Insolvenzordnung eine wichtige Säule des europäischen Insolvenzrechts. Sie ermöglicht es, grenzüberschreitende Insolvenzverfahren effizient und gerecht abzuwickeln. Für Unternehmen und Einzelpersonen bedeutet dies mehr Sicherheit und Vorhersehbarkeit bei der Abwicklung von Insolvenzfällen über Ländergrenzen hinweg. JCMS & Associés steht Ihnen zur Seite, um diese komplexen Verfahren zu navigieren und eine passende Lösung für Ihre Situation zu entwickeln.

Stand 03 / 2024

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