Firma insolvent – was tun? Lösungswege und Handlungsoptionen

Firma insolvent was tun
Eine drohende Firmeninsolvenz stellt Unternehmer vor existenzielle Herausforderungen – sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich. Mit nur drei Wochen Zeit nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit ist schnelles und fachkundiges Handeln entscheidend. JCMS & Associés bietet durch innovative Lösungsansätze wie die beschleunigte Liquidation in nur acht Wochen eine Alternative zur klassischen Insolvenz. Unsere Expertise minimiert persönliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer, erhält Unternehmenswerte und ermöglicht einen Neustart mit besseren Perspektiven.
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste im Überblick

  • Bei drohender Firmeninsolvenz haben Geschäftsführer nur eine Frist von drei Wochen, um nach Erkennen der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu handeln – schnelle professionelle Beratung kann persönliche Haftungsrisiken minimieren
  • Eine Insolvenz bedeutet nicht zwangsläufig das Ende: Mit innovativen Lösungsansätzen wie unserer beschleunigten Liquidation in nur 8 Wochen können Unternehmenswerte erhalten und ein Neustart ermöglicht werden
  • JCMS & Associés bietet durch internationale M&A-Expertise Alternativen zur klassischen Insolvenz, die Reputation wahren, Arbeitsplätze sichern und optimierte Gläubigerbefriedigung ermöglichen

Die Firma ist insolvent – was nun?

Wenn sich Ihr Unternehmen in einer existenzbedrohenden Krise befindet und eine Firmeninsolvenz droht oder bereits eingetreten ist, stehen Sie vor einer der größten unternehmerischen Herausforderungen. In dieser Situation sind rasche, aber wohlüberlegte Entscheidungen gefragt, denn der Umgang mit einer drohenden Firmeninsolvenz entscheidet nicht nur über die Zukunft des Unternehmens, sondern kann auch erhebliche persönliche Konsequenzen für Geschäftsführer haben.

Die gute Nachricht: Eine Insolvenz bedeutet nicht zwangsläufig das Ende Ihres Unternehmens. Mit der richtigen Strategie und professioneller Begleitung kann sie sogar eine Chance für einen erfolgreichen Neustart darstellen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Handlungsoptionen bestehen, welche rechtlichen Pflichten zu beachten sind und wie Sie persönliche Haftungsrisiken minimieren können.

Wann liegt rechtlich eine Firmeninsolvenz vor?

Bevor wir über Lösungsstrategien sprechen, ist es wichtig zu verstehen, wann aus rechtlicher Sicht eine Insolvenz vorliegt. Das deutsche Insolvenzrecht kennt im Wesentlichen zwei Insolvenzgründe:

  1. Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO): Diese liegt vor, wenn ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. 
  2. Überschuldung (§ 19 InsO): Von Überschuldung spricht man, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und gleichzeitig keine positive Fortführungsprognose mehr besteht.

Bei Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs tritt ein besonders wichtiger Faktor hinzu: Die Insolvenzantragspflicht. Der Geschäftsführer ist gesetzlich verpflichtet, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen. Eine Verletzung dieser Pflicht kann strafrechtliche Konsequenzen und persönliche Haftungsrisiken nach sich ziehen.

Der Weg in die Krise – Frühe Warnsignale erkennen

Eine Insolvenz kommt selten über Nacht. In den meisten Fällen gibt es deutliche Warnsignale, die – richtig gedeutet – einen zeitlichen Vorsprung verschaffen können. Wiederkehrende Liquiditätsengpässe sind oft das erste Anzeichen einer drohenden Krise, gefolgt von einer auffälligen Häufung von Mahnungen und Zahlungserinnerungen. Der Verlust wichtiger Kunden oder Aufträge kann die Situation weiter verschärfen und die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens gefährden. Wenn Banken beginnen, Kredite zu kündigen oder die Verlängerung bestehender Kreditlinien zu verweigern, ist dies ein ernstzunehmendes Alarmsignal. Ebenso problematisch ist es, wenn Lieferanten nur noch gegen Vorkasse liefern oder sogar die Zusammenarbeit vollständig einstellen. Eine negative Eigenkapitalentwicklung in der Bilanz deutet auf strukturelle Probleme hin, während rückläufige Umsätze bei gleichbleibenden oder sogar steigenden Kosten die Ertragslage zunehmend belasten.

Je früher diese Signale erkannt und professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird, desto größer sind die Handlungsspielräume. Die dreiwöchige Frist zur Insolvenzantragsstellung beginnt erst mit der gesicherten Kenntnis der Insolvenzreife – ein frühzeitiges Handeln kann daher entscheidend sein.

Verschiedene Wege durch die Insolvenz

Das deutsche Insolvenzrecht bietet verschiedene Verfahrenswege, die je nach Situation des Unternehmens gewählt werden können:

1. Die Regelinsolvenz

Dies ist das klassische Insolvenzverfahren, bei dem ein vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter die Geschäftsführung übernimmt. Der Insolvenzverwalter prüft Sanierungsmöglichkeiten, verwertet das Vermögen und verteilt die Erlöse an die Gläubiger. Der Nachteil: Der Geschäftsführer verliert die Kontrolle über sein Unternehmen.

2. Die Eigenverwaltung (§ 270a InsO)

Bei der Eigenverwaltung behält das bisherige Management unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters die Kontrolle über das Unternehmen. Dieses Verfahren eignet sich besonders, wenn das Management noch das Vertrauen der Gläubiger genießt und gute Sanierungschancen bestehen.

3. Das Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO)

Diese Sonderform der Eigenverwaltung wurde mit dem ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) eingeführt. Es bietet Unternehmen, die lediglich von Zahlungsunfähigkeit bedroht, aber noch nicht zahlungsunfähig sind, die Möglichkeit, unter einem besonderen Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen ein Sanierungskonzept zu erarbeiten. Innerhalb von drei Monaten muss ein Insolvenzplan vorgelegt werden.

4. Vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren nach StaRUG

Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) wurde 2021 ein neues Instrument geschaffen, das eine Restrukturierung ohne formelles Insolvenzverfahren ermöglicht. Es richtet sich an Unternehmen, die noch nicht zahlungsunfähig oder überschuldet, aber von Zahlungsunfähigkeit bedroht sind.

Innovative Lösungswege jenseits klassischer Insolvenzverfahren

JCMS & Associés hat eine innovative Strategie entwickelt, die Unternehmen einen alternativen Weg zur klassischen Insolvenz eröffnet. Durch die Kombination von internationalem Gesellschaftsrecht und M&A-Expertise können wir Unternehmensliquidationen in einem bemerkenswert kurzen Zeitraum von nur acht Wochen realisieren.

Dieser Ansatz bietet gegenüber herkömmlichen Insolvenzverfahren entscheidende Vorteile:

  • Zeitersparnis: Statt eines langwierigen Insolvenzverfahrens, das sich oft über Jahre hinziehen kann, ermöglichen wir eine Abwicklung innerhalb von nur zwei Monaten.
  • Reputationsschutz: Durch die Vermeidung eines förmlichen Insolvenzverfahrens bleibt die unternehmerische Reputation gewahrt.
  • Erhalt von Unternehmensstrukturen: Häufig können Unternehmensteile und damit verbundene Arbeitsplätze erhalten werden.
  • Optimierte Gläubigerbefriedigung: Durch gezielte M&A-Prozesse lassen sich oft bessere Verwertungsergebnisse erzielen als in der klassischen Insolvenz.
  • Minimierung persönlicher Haftungsrisiken: Unser Ansatz reduziert die Gefahr persönlicher Inanspruchnahme für Geschäftsführer erheblich.

Rechtliche Grundlagen und Handlungsspielräume

Die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere § 15a InsO, setzen klare Fristen für die Insolvenzantragspflicht. Geschäftsführer müssen bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung innerhalb von drei Wochen handeln. Diese Zeit kann und sollte optimal genutzt werden, um alle Handlungsoptionen zu prüfen.

Wichtig zu wissen: Die Insolvenzantragspflicht entfällt, wenn die Insolvenzgründe innerhalb der Dreiwochenfrist beseitigt werden. Dies kann beispielsweise durch Kapitalzuführungen, Forderungsverzichte oder Rangrücktritte von Gesellschafterdarlehen geschehen.

Unsere Expertise ermöglicht es, diese Zeit optimal zu nutzen und alternative Lösungswege zu erschließen. Durch unsere transnationale Expertise können wir die regulatorischen Anforderungen verschiedener Jurisdiktionen effizient navigieren und so Handlungsspielräume eröffnen, die im rein nationalen Kontext nicht bestehen würden.

Persönliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer minimieren

Eine der größten Sorgen von Geschäftsführern in der Krise betrifft die persönliche Haftung. Tatsächlich sind die Risiken erheblich:

  • Insolvenzverschleppungshaftung: Bei verspäteter Insolvenzantragsstellung haften Geschäftsführer persönlich für den dadurch entstandenen Schaden.
  • Zahlungsverbot nach § 64 GmbHG: Nach Eintritt der Insolvenzreife getätigte Zahlungen können vom Geschäftsführer persönlich zurückgefordert werden.
  • Strafrechtliche Risiken: Insolvenzdelikte nach §§ 283 ff. StGB können mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
  • Steuerliche Haftung: Für nicht abgeführte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge kann der Geschäftsführer persönlich in Anspruch genommen werden.

Um diese Risiken zu minimieren, ist eine frühzeitige und professionelle Beratung unerlässlich. Wir unterstützen Sie dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen und alle notwendigen Schritte zu dokumentieren, um Ihre persönliche Haftung zu begrenzen.

Konkrete Maßnahmen bei drohender Insolvenz

Wenn sich eine Insolvenz abzeichnet, sollten Sie mehrere konkrete Schritte in Betracht ziehen. Als erstes ist es unerlässlich, eine sofortige Liquiditätsanalyse durchzuführen und einen detaillierten Liquiditätsplan für die kommenden Wochen und Monate zu erstellen. Parallel dazu müssen Sie die Krisenursachen genau identifizieren und analysieren, welche Faktoren zur aktuellen Situation geführt haben, um darauf aufbauend gezielte Gegenmaßnahmen entwickeln zu können. In dieser kritischen Phase ist es besonders wichtig, professionelle Beratung von Spezialisten für Insolvenz- und Sanierungsrecht einzuholen, um alle vorhandenen Handlungsoptionen umfassend zu prüfen.

Eine offene Kommunikation mit allen Stakeholdern ist in der Krise entscheidend, weshalb Sie transparente Gespräche mit Banken, wichtigen Gläubigern und gegebenenfalls Gesellschaftern führen sollten. Gleichzeitig sollten Sie Sofortmaßnahmen zur Liquiditätssicherung ergreifen und dabei Möglichkeiten wie Forderungsverkauf, Sale-and-Lease-Back oder Gesellschafterdarlehen in Betracht ziehen. Auf Grundlage aller gesammelten Informationen ist die Entwicklung eines tragfähigen Sanierungskonzepts zur Überwindung der Krise erforderlich, das auch als Basis für weitere Verhandlungen mit Gläubigern dienen kann. Während des gesamten Prozesses ist es essenziell, alle Dokumente und Unterlagen sorgfältig zu sichern und eine lückenlose Dokumentation aller Entscheidungen und Maßnahmen zu gewährleisten, um später Ihre Sorgfaltspflicht nachweisen zu können.

Vorteile unseres beschleunigten Verfahrens im Detail

Der von JCMS & Associés entwickelte Ansatz zur beschleunigten Liquidation bietet zahlreiche Vorteile gegenüber klassischen Insolvenzverfahren:

Zeiteffizienz

Während herkömmliche Insolvenzverfahren oft Jahre dauern können, ermöglicht unser Ansatz eine Abwicklung innerhalb von nur acht Wochen. Dies reduziert nicht nur den psychischen Druck auf die Beteiligten, sondern minimiert auch laufende Kosten.

Schutz der unternehmerischen Reputation

Ein formelles Insolvenzverfahren ist stets mit einem Stigma verbunden, das sich negativ auf die künftige unternehmerische Tätigkeit auswirken kann. Unser Ansatz vermeidet die öffentliche Insolvenzbekanntmachung und schützt so Ihre Reputation.

Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmensstrukturen

Durch gezielte M&A-Prozesse können häufig Unternehmensteile oder das gesamte operative Geschäft erhalten werden. Dies ermöglicht die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit unter neuer Leitung und sichert Arbeitsplätze.

Optimierte Gläubigerbefriedigung

Im Gegensatz zur Regelinsolvenz, die oft mit erheblichen Wertverlusten einhergeht, ermöglicht unser Ansatz durch gezieltes M&A häufig bessere Verwertungsergebnisse und damit eine höhere Befriedigungsquote für die Gläubiger.

Minimierung persönlicher Haftungsrisiken

Durch die rechtssichere Gestaltung des Prozesses werden persönliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer erheblich reduziert. Wir achten darauf, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und dokumentieren jeden Schritt sorgfältig.

Ihr Weg aus der Krise beginnt hier

Als spezialisierte Wirtschaftskanzlei verfügen wir über umfassende Erfahrung in der Begleitung von Unternehmen durch Krisensituationen. Unser Team hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Unternehmen in Krisensituationen beraten und durch Insolvenzverfahren begleitet. In mehr als 60% der Fälle konnten wir durch frühzeitige Intervention eine Sanierung erreichen oder wesentliche Unternehmensteile und Arbeitsplätze erhalten.

In einem ersten persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie. Nach der Kontaktaufnahme bieten wir zunächst ein vertrauliches Erstgespräch an, wahlweise in unseren Kanzleiräumen oder in neutraler Umgebung. In diesem etwa 60-minütigen Gespräch analysieren wir die wirtschaftliche Situation und erläutern erste Handlungsoptionen.

Bei akutem Handlungsbedarf können wir innerhalb kürzester Zeit alle notwendigen Sofortmaßnahmen einleiten. Die Mandanten erhalten von Beginn an einen festen Ansprechpartner, der auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar ist. Transparenz schaffen wir durch einen klar strukturierten Projektplan und regelmäßige Statusbesprechungen.

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um Ihre Handlungsoptionen zu prüfen und die richtigen Weichen für die Zukunft Ihres Unternehmens zu stellen. Kontaktieren Sie uns noch heute – je früher Sie handeln, desto größer sind die Chancen für einen erfolgreichen Neustart.

Häufig gestellte Fragen

Unser innovatives Verfahren ermöglicht eine vollständige Abwicklung innerhalb von nur acht Wochen. Im Vergleich dazu erstrecken sich herkömmliche Insolvenzverfahren oft über mehrere Jahre.

Grundsätzlich ist unser Verfahren für die meisten Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) geeignet. Ideale Kandidaten sind Unternehmen, die über verwertbare Assets oder ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell verfügen, jedoch aktuell mit Liquiditätsproblemen kämpfen. In einem ersten Analysegespräch prüfen wir, ob Ihr Unternehmen für unser Verfahren geeignet ist.

Der wichtigste Schritt zur Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken ist die strikte Einhaltung der Insolvenzantragspflicht und das Vermeiden von Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife. Unser Ansatz bietet zusätzlichen Schutz durch eine rechtssichere Gestaltung des gesamten Prozesses und eine lückenlose Dokumentation aller Schritte.

Die Kosten hängen von der Komplexität des Einzelfalls ab und werden individuell kalkuliert. Dabei berücksichtigen wir Faktoren wie Unternehmensgröße, Anzahl der Gläubiger und verwertbare Assets. Im Vergleich zu den Gesamtkosten eines langwierigen Insolvenzverfahrens ist unser Ansatz in der Regel deutlich kosteneffizienter. In einem ersten Beratungsgespräch erhalten Sie eine transparente Kostenschätzung.

Der ideale Zeitpunkt ist, sobald sich erste Anzeichen einer Krise zeigen – noch bevor die Insolvenzreife tatsächlich eingetreten ist. Je früher Sie handeln, desto größer ist der Handlungsspielraum. Aber auch wenn bereits Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, können wir innerhalb der dreiwöchigen Frist zur Insolvenzantragsstellung noch wertvolle Weichen stellen.

Im Rahmen unseres Verfahrens bemühen wir uns stets um den Erhalt von Arbeitsplätzen. Häufig gelingt es, Unternehmensteile oder das gesamte operative Geschäft zu veräußern und so einen Großteil der Arbeitsplätze zu sichern. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Übernahme von Mitarbeitern werden individuell mit potenziellen Erwerbern verhandelt.

Im Rahmen unseres Verfahrens können bestehende Verträge je nach Konstellation entweder übergehen, neu verhandelt oder beendet werden. Verbindlichkeiten werden im Zuge der Liquidation aus dem Verkaufserlös bedient, wobei wir eine optimale Gläubigerbefriedigung anstreben.

Der erste Schritt ist ein unverbindliches Erstgespräch, in dem wir Ihre Situation analysieren und die Eignung unseres Verfahrens für Ihren Fall prüfen. Dieses Gespräch kann je nach Wunsch in unseren Kanzleiräumen, in neutraler Umgebung oder telefonisch stattfinden. Kontaktieren Sie uns für eine Terminvereinbarung.

Nach dem Erstgespräch und Ihrer Entscheidung für unser Verfahren können wir in der Regel innerhalb kürzester Zeit mit den ersten konkreten Schritten beginnen. Bei akutem Handlungsbedarf, etwa kurz vor Ablauf der Dreiwochenfrist zur Insolvenzantragsstellung, sind wir in der Lage, noch schneller zu reagieren.

Für eine erste Einschätzung benötigen wir aktuelle Finanzunterlagen wie Bilanz, GuV, Summen- und Saldenlisten, offene Posten-Listen sowie eine Übersicht der wichtigsten Verträge und Verbindlichkeiten. Je detaillierter die Informationen, desto präziser können wir Ihre Situation bewerten und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln.