Hilfe bei Privatinsolvenz

Mit JCMS & Associés sicher aus der Schuldenfalle

Professionelle Begleitung zu Ihrer finanziellen Freiheit - schnell, diskret und mit Erfolgsgarantie

Michael M. B.
Schwan­haeuser

Jurist & Treuhänder

Direkt anrufen und beraten lassen

Kompetente Rechtsberatung durch erfahrene Juristen im Rundumsorglospaket mit Erfolgs- und Geld-zurück-Garantie

Den Neustart wagen

Fühlen Sie sich gefangen in einem Kreislauf aus Mahnungen, Pfändungen und schlaflosen Nächten? Suchen Sie einen Weg, Ihre finanzielle Situation nachhaltig zu verbessern?

 

Wir bei JCMS & Associés verstehen Ihre Situation. Als Experten für EU-Insolvenzverfahren haben wir bereits hunderten Menschen einen Neustart ermöglicht. Mit unserem spezialisierten Team begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Restschuldbefreiung. Dabei steht Ihre individuelle Situation im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir bieten Ihnen nicht nur rechtliche Expertise, sondern auch das Verständnis und die Unterstützung, die Sie jetzt brauchen.

 

Eine EU-Insolvenz ermöglicht es Schuldnern, ihr Insolvenzverfahren deutlich schneller als in Deutschland in einem EU-Land ihrer Wahl durchzuführen, das vorteilhaftere Regelungen bietet. Die Restschuldbefreiung muss von allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden, wodurch sämtliche Forderungsrechte der Gläubiger erlöschen und keine Zwangsvollstreckungen, Kontopfändungen oder Inkassoschreiben mehr möglich sind. Selbstständige, Freelancer und Unternehmensinhaber können während des Verfahrens weiterhin ihrer Arbeit nachgehen und dabei von steuerlichen Vorteilen profitieren, während für die Verwaltungsstruktur nur ein Zeitraum von 3-6 Monaten vor Antragsstellung nachgewiesen werden muss. Nach erfolgreichem Abschluss werden alle negativen Einträge bei Kreditauskunfteien gelöscht, und es können verschiedene Arten von Schulden bereinigt werden, darunter Steuerschulden, Bürgschaften, Geschäftsführerhaftung sowie Kredit- und Privatschulden. Wichtig ist auch, dass die EU-Insolvenz völlig legal ist – es existiert kein Straftatbestand im Zusammenhang mit der Durchführung eines EU-Insolvenzverfahrens.

Unsere Leistungen im Überblick:

Kostenfreie Erstberatung und Situationsanalyse

Professionelle Verfahrensbetreuung

Unterstützung bei Wohnungssuche und Umzug

Begleitung bei Behördengängen und Bankgeschäften

Mehrsprachige Rechtsberatung

Nachbetreuung bis zur Restschuldbefreiung

Ihr Weg zur finanziellen Freiheit

In einem ausführlichen kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre individuelle Situation. Wir prüfen die rechtlichen Möglichkeiten und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Neustart. Dabei berücksichtigen wir Ihre persönlichen Umstände und zeigen Ihnen konkrete Perspektiven auf.

Unser erfahrenes Team übernimmt die komplette Organisation Ihres EU-Insolvenzverfahrens. Von der Vorbereitung aller notwendigen Unterlagen bis zur Kommunikation mit Behörden und Gläubigern – wir koordinieren jeden Schritt. Sie profitieren von unserer langjährigen Expertise und unserem etablierten Netzwerk europaweit.

Die Verlegung Ihres Wohnsitzes organisieren wir professionell und effizient. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer passenden und bezahlbaren Wohnung. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuellen Bedürfnisse und das verfügbare Budget. Von der Besichtigung bis zur Vertragsunterzeichnung stehen wir Ihnen zur Seite und prüfen alle Unterlagen auf rechtliche Korrektheit.

Unsere Anwälte und Berater sprechen fließend Deutsch, Englisch und Spanisch. Dies garantiert eine reibungslose Kommunikation mit allen beteiligten Parteien während Ihres EU-Insolvenzverfahrens. Sie müssen sich keine Sorgen um sprachliche Barrieren machen – wir übersetzen und erklären Ihnen alle wichtigen Dokumente und Vorgänge in Ihrer Muttersprache.

Wir übernehmen für Sie alle notwendigen administrativen Schritte im Ausland. Von der Anmeldung bei den Behörden bis zur Eröffnung eines lokalen Bankkontos – unser Team kennt die Prozesse und Anforderungen genau. Wir stellen sicher, dass alle Formulare korrekt ausgefüllt werden. Dabei achten wir besonders darauf, dass alle Voraussetzungen für Ihren Lebensmittelpunkt im EU-Ausland erfüllt werden.

Auch nach der erfolgreichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleiben wir Ihr verlässlicher Partner. Wir begleiten Sie durch die gesamte Verfahrensdauer und stellen sicher, dass alle Auflagen erfüllt werden. Regelmäßige Updates halten Sie über den Verfahrensstand auf dem Laufenden. Nach Erteilung der Restschuldbefreiung unterstützen wir Sie bei der Anerkennung in Ihrem Heimatland und der Löschung von Negativeinträgen.

Prozess der Zusammenarbeit

Kostenfreies Erstgespräch

Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln eine individuelle Strategie

Persönliche Beratung

Detaillierte Planung des EU-Insolvenzverfahrens und der nächsten Schritte

Professionelle Begleitung

Komplette Unterstützung bis zur erfolgreichen Restschuldbefreiung

Ihre Experten für EU-Insolvenz

JCMS & Associés steht für jahrelange Expertise im internationalen Insolvenzrecht. Unser interdisziplinäres Team aus Rechtsanwälten und Steuerberatern betreut Sie in Deutsch, Englisch und Spanisch. Mit Niederlassungen in mehreren europäischen Ländern gewährleisten wir eine nahtlose Betreuung vor Ort. Unsere 100% Erfolgsquote basiert auf individueller Beratung und transparenter Kommunikation. Wir verstehen uns als Ihr Partner auf dem Weg zur finanziellen Freiheit und stehen mit unserer Geld-zurück-Garantie für unsere Leistung ein. 

FAQs:

Das Erstgespräch ist kostenfrei. Die weiteren Kosten besprechen wir transparent in der persönlichen Beratung.

Die Dauer variiert je nach Land und individueller Situation, typically 6-12 Monate.

Nein, regelmäßige Aufenthalte im Heimatland sind möglich. Die genauen Anforderungen klären wir im persönlichen Gespräch.

Fast alle privaten und geschäftlichen Schulden können bereinigt werden. Ausnahmen sind Unterhaltsverpflichtungen.

Ja, verschiedene Beschäftigungsmodelle sind möglich. Wir beraten Sie zu den optimalen Optionen.

Bei korrekter Durchführung ist die EU-weite Anerkennung rechtlich garantiert.

Wir entwickeln individuelle Lösungen zum Erhalt Ihres Wohneigentums.

Transparente Kommunikation ist wichtig und rechtlich erforderlich.

Der Vollstreckungsschutz beginnt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Eine Ablehnung ist möglich bei falschen Angaben gegenüber Gläubigern oder unehrlichem Verhalten. Dies gilt EU-weit. Wir unterstützen Sie dabei, alle Anforderungen korrekt zu erfüllen.

Die EU-Verordnung 2015/848 legt keinen spezifischen Zeitraum fest. Wichtig ist eine etablierte Verwaltungsstruktur 3-6 Monate vor Antragstellung. 

Kontakt

Wir stehen Ihnen bei rechtlichen Fragen bei Seite. Füllen Sie das Kontaktformular aus und wir setzen uns mit Ihnen so bald wie möglich in Kontakt. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


×

Guten Tag!

Klicken Sie auf den Kontakt unten, um mit uns in Verbindung zu treten.

× Wie können wir Ihnen behilflich sein?