Ihr Anwalt für [Rechtsgebiet]
Kurzes Intro und Beschreibung der Tätigkeit oder Spezialisierungen.
Stehen Sie vor einer schwierigen finanziellen Situation und fragen sich, ob es bessere Alternativen zur deutschen Privatinsolvenz gibt? Haben Sie bereits von EU-Insolvenzverfahren gehört, sind aber unsicher über die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten?
Die Grundlagen der EU-Insolvenz basieren auf der EU-Insolvenzverordnung (EuInsVO), die seit 2015 in der neu gefassten Form gilt und grenzüberschreitende Insolvenzverfahren erheblich vereinfacht hat. Diese Verordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle EU-Mitgliedstaaten und ermöglicht es, Insolvenzverfahren in einem EU-Land zu eröffnen, das dann in allen anderen Mitgliedstaaten automatisch anerkannt wird. Der entscheidende Vorteil liegt in der Möglichkeit, das für den Schuldner günstigste nationale Insolvenzrecht zu wählen, ohne den Lebensmittelpunkt verlegen zu müssen. Besonders das irische Insolvenzrecht bietet hier durch seine 12-monatige Restschuldbefreiung erhebliche Vorteile gegenüber den bis zu sechsjährigen deutschen Verfahren. Wir als spezialisierte Kanzlei verstehen diese komplexen Rechtsstrukturen und können Sie sicher durch alle rechtlichen Anforderungen führen. Unsere 45-jährige internationale Erfahrung garantiert, dass alle Verfahrensschritte ordnungsgemäß eingehalten werden und Ihre Restschuldbefreiung EU-weit rechtskräftig wird.
Die rechtlichen Grundlagen der EU-Insolvenz sind komplex und erfordern spezialisiertes Wissen. Wir prüfen zunächst, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für ein EU-Insolvenzverfahren vorliegen und welche Jurisdiktion die besten Ergebnisse verspricht. Dabei analysieren wir Ihre gesamte Vermögens- und Schuldensituation, prüfen grenzüberschreitende Bezüge und bewerten die verschiedenen nationalen Insolvenzrechte hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile für Ihren konkreten Fall. Unser tiefes Verständnis der EU-Insolvenzverordnung und ihrer praktischen Anwendung ermöglicht es uns, auch komplexe internationale Sachverhalte rechtssicher zu beurteilen. Wir erläutern Ihnen verständlich alle rechtlichen Grundlagen und Konsequenzen, damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können.
Nicht jedes EU-Land bietet für jeden Fall die optimale Lösung. Wir analysieren systematisch, welche Jurisdiktion für Ihre spezifische Situation die besten Ergebnisse verspricht. Dabei betrachten wir nicht nur die Verfahrensdauer, sondern auch Faktoren wie Pfändungsfreigrenzen, Behandlung von Selbstständigkeit, Kosten des Verfahrens und langfristige Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit. Unsere langjährige Erfahrung mit verschiedenen EU-Insolvenzrechten ermöglicht es uns, fundierte Empfehlungen zu geben und die rechtlichen Grundlagen verschiedener Länder optimal für Ihren Fall zu nutzen. Besonders unsere Expertise im irischen Insolvenzrecht verschafft unseren Mandanten oft entscheidende Vorteile.
Die Eröffnung eines EU-Insolvenzverfahrens erfordert präzise Kenntnis der lokalen Verfahrensvorschriften und rechtlichen Grundlagen. Wir koordinieren die gesamte Antragstellung mit unseren internationalen Partnern und sorgen dafür, dass alle formellen Anforderungen erfüllt werden. Dabei beachten wir die spezifischen Besonderheiten der gewählten Jurisdiktion und stellen sicher, dass das Verfahren von Anfang an auf solidem rechtlichen Fundament steht. Unsere etablierten Kontakte zu Insolvenzverwaltern und Gerichten in verschiedenen EU-Ländern gewährleisten einen reibungslosen Verfahrensstart und optimale Behandlung Ihres Falls.
Ein EU-Insolvenzverfahren erfordert kontinuierliche Betreuung und Überwachung der rechtlichen Grundlagen während des gesamten Verfahrensverlaufs. Wir begleiten Sie persönlich durch alle Phasen, von der Antragstellung über die Verfahrenseröffnung bis zur endgültigen Restschuldbefreiung. Dabei sorgen wir dafür, dass alle Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden und keine rechtlichen Probleme entstehen. Unsere kontinuierliche Kommunikation mit den ausländischen Verfahrensbeteiligten und unsere Überwachung der Verfahrensfortschritte geben Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Verfahren erfolgreich abgeschlossen wird.
Die rechtlichen Grundlagen der EU-Insolvenz erfordern oft die Zusammenarbeit mit Experten in verschiedenen EU-Ländern. Wir verfügen über ein bewährtes Netzwerk internationaler Partner und koordinieren alle grenzüberschreitenden Aspekte Ihres Verfahrens. Dabei achten wir darauf, dass die unterschiedlichen nationalen Rechtsordnungen optimal zusammenwirken und keine rechtlichen Lücken entstehen. Unsere Partner in Irland, Italien und anderen EU-Ländern sind speziell auf internationale Insolvenzverfahren spezialisiert und kennen die besonderen Anforderungen grenzüberschreitender Mandate.
Bei grenzüberschreitenden Gläubigerverhältnissen erfordern die rechtlichen Grundlagen der EU-Insolvenz oft komplexe Verhandlungen auf europäischer Ebene. Wir verhandeln professionell mit Gläubigern in verschiedenen EU-Ländern und sorgen dafür, dass alle Forderungen ordnungsgemäß in das Verfahren einbezogen werden. Dabei nutzen wir unsere Erfahrung und unser Netzwerk, um optimale Ergebnisse für Sie zu erzielen. Unser Verständnis der verschiedenen nationalen Besonderheiten ermöglicht es uns, auch bei komplexen internationalen Gläubigerstrukturen erfolgreiche Lösungen zu finden.
Umfassende Analyse Ihrer Situation und Prüfung der rechtlichen Grundlagen für ein EU-Insolvenzverfahren in Ihrem konkreten Fall
Entwicklung der optimalen Strategie unter Berücksichtigung aller relevanten EU-rechtlichen Grundlagen und Auswahl der besten Jurisdiktion
Komplette Abwicklung des Verfahrens mit internationalen Partnern bis zur rechtskräftigen EU-weiten Restschuldbefreiung
JCMS & Associés ist eine der wenigen Kanzleien im deutschsprachigen Raum, die sich auf die rechtlichen Grundlagen der EU-Insolvenz spezialisiert hat und diese täglich in der Praxis anwendet. Unsere 45-jährige grenzüberschreitende Erfahrung in der Schweiz, Deutschland, Irland und Italien macht uns zu Ihrem idealen Partner für komplexe EU-Insolvenzverfahren. Wir verstehen nicht nur die theoretischen rechtlichen Grundlagen, sondern kennen auch die praktischen Herausforderungen und Besonderheiten der verschiedenen EU-Jurisdiktionen. Unsere etablierten Kontakte zu Insolvenzgerichten, Verwaltern und Behörden in mehreren EU-Ländern ermöglichen uns eine besonders effiziente Verfahrensführung. Dabei legen wir großen Wert auf persönliche Betreuung und absolute Diskretion – Sie haben immer einen festen Ansprechpartner und wissen jederzeit über den Stand Ihres Verfahrens Bescheid. Unser Team aus Jennifer Clews und Michael M.B. Schwanhäuser bringt nicht nur juristische Expertise mit, sondern auch das Verständnis für die menschlichen Aspekte einer finanziellen Krise. Wir sehen die rechtlichen Grundlagen der EU-Insolvenz nicht als abstraktes Regelwerk, sondern als Werkzeug, um Menschen in schwierigen Situationen zu helfen. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur eine rechtskräftige Restschuldbefreiung zu verschaffen, sondern Sie auch auf Ihrem Weg in ein neues, schuldenfreies Leben zu begleiten.
Die rechtlichen Grundlagen der EU-Insolvenz bieten erhebliche Vorteile gegenüber rein nationalen Verfahren, aber nur bei sachkundiger Anwendung. Unsere internationale Expertise ermöglicht es uns, diese Vorteile voll auszuschöpfen. Während deutsche Kanzleien oft nur deutsche Lösungen kennen, können wir aus dem gesamten Spektrum europäischer Möglichkeiten wählen. Besonders wichtig ist dabei die Kenntnis der praktischen Umsetzung in den verschiedenen EU-Ländern – die rechtlichen Grundlagen sind zwar harmonisiert, aber die praktische Anwendung unterscheidet sich erheblich. Unsere direkten Kontakte zu Verfahrensbeteiligten in mehreren EU-Ländern verschaffen unseren Mandanten oft entscheidende Zeitvorteile und bessere Verhandlungsergebnisse.
Senior-Partner & Spezialist für EU-Insolvenzrecht Fachgebiet: Internationale Insolvenzverfahren und grenzüberschreitende Restrukturierung Fokussierung: EU-Insolvenzverordnung, irisches Insolvenzrecht, komplexe internationale Mandate Berufserfahrung: 45 Jahre grenzüberschreitende Erfahrung in Schweiz, Deutschland, Irland und Italien Persönliche Beschreibung: Als einer der wenigen deutschen Anwälte mit langjähriger Praxis in EU-Insolvenzverfahren bringt Herr Schwanhäuser einzigartige Expertise mit. Seine diskrete und kompetente Arbeitsweise hat ihm internationalen Respekt eingebracht. Er beherrscht die rechtlichen Grundlagen der EU-Insolvenz nicht nur theoretisch, sondern wendet sie seit Jahren erfolgreich in der Praxis an.
Operative Leitung & Mandantenbetreuung Fachgebiet: Operative Verfahrensführung und Mandantenkoordination Fokussierung: Strukturierte Begleitung komplexer EU-Insolvenzverfahren und internationale Mandatsverwaltung Berufserfahrung: Mehrjährige Erfahrung in der Koordination internationaler Insolvenzverfahren Persönliche Beschreibung: Frau Clews sorgt dafür, dass auch komplexeste internationale Verfahren strukturiert und termingerecht ablaufen. Ihre besondere Stärke liegt in der verständlichen Erklärung der rechtlichen Grundlagen und der empathischen Betreuung von Mandanten in schwierigen Lebenssituationen.
Ausgangssituation/Problem:
Ein überschuldeter Selbstständiger aus Deutschland stand vor einer drohenden sechsjährigen Privatinsolvenz und suchte nach Alternativen für einen schnelleren Neuanfang.
Herausforderung:
Komplexe Schuldensituation mit verschiedenen Gläubigern und die Notwendigkeit, die rechtlichen Grundlagen für ein EU-Verfahren zu schaffen, ohne den Lebensmittelpunkt zu verlegen.
Lösungsweg:
Wir entwickelten eine Strategie für ein irisches EU-Insolvenzverfahren, prüften alle rechtlichen Grundlagen und koordinierten die Antragstellung mit unseren irischen Partnern.
Resultat:
Erfolgreiche Restschuldbefreiung nach nur 12 Monaten mit EU-weiter Anerkennung, ohne dass der Mandant seinen Wohnsitz verlegen musste.
Ausgangssituation/Problem:
Ein Unternehmer mit Vermögen und Verbindlichkeiten in mehreren EU-Ländern benötigte eine koordinierte Lösung für seine Überschuldung.
Herausforderung:
Die rechtlichen Grundlagen verschiedener EU-Länder mussten koordiniert werden, um eine einheitliche und effiziente Lösung zu erreichen.
Lösungsweg:
Systematische Analyse der optimalen Verfahrensstrategie unter Einbeziehung aller drei Jurisdiktionen und Koordination mit spezialisierten Partnern in allen betroffenen Ländern.
Resultat:
Erfolgreiche einheitliche Lösung mit optimaler Gläubigerbefriedigung und vollständiger Restschuldbefreiung in allen betroffenen Ländern.
Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.
Deutsche Privatinsolvenzverfahren dauern in der Regel drei bis sechs Jahre. Unsere EU-Insolvenzverfahren ermöglichen jedoch eine Restschuldbefreiung bereits nach 12 Monaten. Welches Verfahren für Sie optimal ist, klären wir in der Erstberatung.
Ja, Sie können und sollen sogar weiter arbeiten. Moderne Insolvenzverfahren sind darauf ausgelegt, Ihnen die Fortsetzung Ihrer beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen. Wir sorgen dafür, dass Sie den maximal möglichen Anteil Ihres Einkommens behalten können.
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Finanzierungssituation und dem verfügbaren Eigenkapital. Oft gibt es Möglichkeiten, Immobilien zu schützen oder zumindest einen Verkauf zu optimalen Bedingungen zu erreichen.
Nein, unsere EU-Insolvenzverfahren erfordern keine Wohnsitzverlagerung. Sie können in Deutschland wohnen bleiben und trotzdem von den Vorteilen eines EU-Verfahrens profitieren.
Die Kosten hängen vom Umfang der Beratung und dem gewählten Verfahren ab. Bei EU-Verfahren amortisiert sich die Investition durch die deutlich kürzere Verfahrensdauer. Eine genaue Kostenaufstellung erhalten Sie in der kostenfreien Erstberatung.
Privatinsolvenzverfahren sind grundsätzlich öffentlich, aber wir sorgen dafür, dass die Öffentlichkeit so gering wie möglich gehalten wird. Bei EU-Verfahren ist die Publizität oft geringer als bei deutschen Verfahren.
Ja, mit der Restschuldbefreiung verbessert sich Ihre Kreditwürdigkeit erheblich. Wir beraten Sie gezielt zum Aufbau einer neuen Bonität und zu den besten Strategien für die Zeit nach der Insolvenz.
Der Hauptunterschied liegt in der Verfahrensdauer: 12 Monate bei EU-Verfahren gegenüber drei bis sechs Jahren bei deutschen Verfahren. Zudem bieten EU-Verfahren oft flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten.
Die meisten Schulden werden durch die Restschuldbefreiung gelöscht. Ausnahmen gibt es nur bei bestimmten Verbindlichkeiten wie Unterhaltsrückständen oder Geldstrafen. Details besprechen wir gerne in der Beratung.
Höhere Einkommen während des Verfahrens können sich positiv auf Ihre Situation auswirken. Bei EU-Verfahren haben Sie oft mehr Flexibilität bei der Einkommensverwendung als bei deutschen Verfahren.
JCMS & Associés
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email office@jcms.ch
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to office@jcms.ch