Jurist & Treuhänder
Direkt anrufen und beraten lassen
Fühlen Sie sich durch Ihre finanziellen Verpflichtungen erdrückt? Schreckt Sie der Gedanke an ein jahrelanges Insolvenzverfahren in Deutschland ab?
Wir verstehen Ihre Situation und bieten Ihnen einen effektiven Ausweg: Die EU-Insolvenz in Spanien oder Irland ermöglicht Ihnen einen schnellen Neuanfang innerhalb von nur 12 Monaten. Als spezialisierte Kanzlei begleiten wir Sie auf dem Weg zu Ihrer finanziellen Freiheit – professionell, diskret und in Ihrer Muttersprache. Unser erfahrenes Team steht Ihnen von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Restschuldbefreiung zur Seite und kümmert sich um alle rechtlichen und organisatorischen Aspekte.
In einem ersten unverbindlichen Gespräch analysieren wir gemeinsam Ihre persönliche Situation und prüfen die Möglichkeit einer EU-Insolvenz. Wir erläutern Ihnen detailliert die Voraussetzungen, den Ablauf und die Vorteile des irischen Verfahrens. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen und einen konkreten Fahrplan für Ihren Weg aus den Schulden. Unsere Experten beantworten all Ihre Fragen und nehmen sich Zeit für Ihre individuellen Anliegen.
Nach der grundsätzlichen Eignungsprüfung erstellen wir eine detaillierte Analyse Ihrer Vermögens- und Schuldensituation. Wir prüfen alle bestehenden Verbindlichkeiten, bewerten mögliche Hindernisse und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihr Verfahren. Diese gründliche Vorbereitung ist entscheidend für den späteren Erfolg der EU-Insolvenz.
Wir übernehmen die komplette Koordination und Abwicklung Ihres Insolvenzverfahrens. Dies umfasst die Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen, die Antragstellung beim zuständigen Gericht und die Kommunikation mit allen beteiligten Stellen. Unser mehrsprachiges Expertenteam stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Von der Anmeldung bei zuständigen Behörden in Spanien oder Irland bis zur Eröffnung eines lokalen Bankkontos – wir unterstützen Sie bei allen administrativen Schritten. Unsere Partner vor Ort kennen die lokalen Gegebenheiten und sorgen für einen reibungslosen Ablauf aller behördlichen Prozesse.
Die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes nach Spanien oder Irland ist ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens. Wir helfen Ihnen bei der Wohnungssuche, der Anmeldung und allen damit verbundenen organisatorischen Fragen. Dabei berücksichtigen wir Ihre persönlichen Umstände und finden praktikable Lösungen.
Als internationale Kanzlei verfügen wir über ein erfahrenes Team von Fachübersetzern, die alle notwendigen Dokumente rechtssicher ins Spanische oder Englische übertragen. Wir kümmern uns um die Übersetzung von Gläubigerlisten, Gerichtsbeschlüssen, Verträgen und sämtlichen anderen relevanten Unterlagen. Dabei achten wir besonders auf die korrekte Verwendung juristischer Fachbegriffe und die Einhaltung formaler Anforderungen. Diese professionelle Übersetzungsarbeit ist entscheidend für den reibungslosen Ablauf des Verfahrens.
Unser Team übernimmt die komplette Kommunikation mit dem irischen Insolvenzverwalter und dem zuständigen Gericht. Wir bereiten Sie gründlich auf alle Termine vor. Unsere Experten vertreten Ihre Interessen, erklären Ihnen jeden Schritt im Detail und stellen sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Durch unsere langjährige Erfahrung mit dem irischen Insolvenzrecht können wir potenzielle Hindernisse frühzeitig erkennen und vermeiden.
Auch nach der formellen Verfahrenseröffnung bleiben wir Ihr verlässlicher Partner. Wir begleiten Sie während der gesamten Verfahrensdauer und stehen Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung. Nach erfolgreicher Restschuldbefreiung unterstützen wir Sie bei der notariellen Übersetzung und Anerkennung des Beschlusses in Ihrem Heimatland. Wir helfen Ihnen auch bei der Löschung negativer SCHUFA-Einträge und beraten Sie beim Neustart in ein schuldenfreies Leben.
Im ersten Schritt nehmen wir uns ausführlich Zeit für Ihre Geschichte. In einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch hören wir Ihnen zu und erfassen Ihre individuelle Situation. Unsere Experten prüfen sorgfältig alle rechtlichen und praktischen Aspekte einer möglichen EU-Insolvenz. Basierend auf dieser detaillierten Analyse entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie, die optimal auf Ihre persönlichen Umstände abgestimmt ist.
Nach Ihrer Entscheidung für die EU-Insolvenz beginnt die konkrete Vorbereitung. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen und übersetzen diese fachgerecht. Parallel planen wir gemeinsam Ihre temporäre Wohnsitzverlegung nach Irland und kümmern uns um alle organisatorischen Details - von der Wohnungssuche bis zur Anmeldung. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, leiten wir das Verfahren professionell ein und stellen die Anträge bei den zuständigen Behörden.
Während der gesamten Verfahrensdauer stehen wir an Ihrer Seite. Unsere mehrsprachigen Experten begleiten Sie zu allen wichtigen Terminen und übernehmen die gesamte Kommunikation mit Insolvenzverwaltern, Gerichten und Behörden. Wir koordinieren alle notwendigen Schritte und stellen sicher, dass Sie nach Ablauf der Frist Ihre Restschuldbefreiung erhalten. Auch bei der anschließenden Anerkennung in Deutschland und der Löschung von SCHUFA-Einträgen unterstützen wir Sie umfassend.
JCMS & Associés ist eine internationale Kanzlei mit Spezialisierung auf grenzüberschreitende Insolvenzverfahren innerhalb der EU. Unsere besondere Expertise liegt in der Durchführung von Privatinsolvenzen nach irischem Recht. Mit unserem Netzwerk aus erfahrenen Rechtsanwälten, Steuerberatern und lokalen Experten bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Betreuung aus einer Hand.
Durch unsere langjährige Erfahrung mit dem irischen Insolvenzrecht und die enge Zusammenarbeit mit den dortigen Behörden können wir eine professionelle und effiziente Verfahrensabwicklung gewährleisten. Unser mehrsprachiges Team betreut Sie durchgängig in Ihrer Muttersprache und steht Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung.
Das irische Verfahren ermöglicht eine Restschuldbefreiung bereits nach 12 Monaten – deutlich schneller als die 6 Jahre in Deutschland.
Wichtigste Voraussetzung ist die Verlegung des Lebensmittelpunkts nach Irland für die Dauer des Verfahrens. Wir prüfen im Erstgespräch alle weiteren individuellen Anforderungen.
Die Anerkennung ist durch die EU-Insolvenzverordnung (Verordnung EU 2015/848) rechtlich garantiert. Als erfahrene Kanzlei im Insolvenzrecht stellen wir sicher, dass alle Voraussetzungen für eine problemlose Anerkennung erfüllt werden.
Nein, unser Team und unsere Partner vor Ort sprechen Deutsch. Wir begleiten Sie bei allen Terminen und übersetzen alle Dokumente.
Der Hauptunterschied liegt in der Verfahrensdauer: Während Sie in Deutschland sechs Jahre bis zur Restschuldbefreiung warten müssen, ermöglicht das irische Verfahren eine Schuldbefreiung bereits nach 12 Monaten.
Wir bieten eine durchgehende Betreuung während des gesamten Verfahrens. Unser mehrsprachiges Team kümmert sich um sämtliche rechtliche und organisatorische Aspekte. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Sie durch den gesamten Prozess führt.
Die genauen Kosten besprechen wir transparent im kostenlosen Erstgespräch, basierend auf Ihrer individuellen Situation.
Die notwendigen Aufenthalte werden individuell geplant. Wir unterstützen Sie bei der Organisation und Durchführung.
Als spezialisierte Kanzlei für EU-Insolvenzrecht kennen wir nicht nur die rechtlichen Details, sondern auch die praktischen Herausforderungen des Verfahrens. Wir bieten Ihnen eine umfassende Betreuung von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Restschuldbefreiung und können durch unsere Erfahrung typische Fallstricke vermeiden.
Der erste Schritt ist ein kostenloses Beratungsgespräch, in dem wir Ihre persönliche Situation analysieren und die weiteren Schritte planen.
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