Jurist & Treuhänder
Direkt anrufen und beraten lassen
Fühlen Sie sich erdrückt von Ihren Schulden? Wünschen Sie sich einen schnellen Neustart ohne jahrelange Wohlverhaltensperiode?
Als Privatinsolvenz-Anwälte betreuen wir seit vielen Jahren Menschen in finanziellen Notlagen. Mit dem irischen Insolvenzverfahren bieten wir Ihnen die schnellste Möglichkeit zur Restschuldbefreiung in der EU – in nur 12 Monaten statt 3-6 Jahren wie in Deutschland.
Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Entschuldung und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
In einem ausführlichen Erstgespräch analysieren wir Ihre finanzielle Situation. Wir prüfen die Voraussetzungen für ein irisches Insolvenzverfahren und erläutern Ihnen die konkreten Chancen und möglichen Risiken. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob das irische Verfahren für Sie in Frage kommt.
Wir übernehmen die komplette rechtliche Begleitung Ihres Verfahrens. Von der Antragstellung bis zur Restschuldbefreiung stehen wir an Ihrer Seite. Unsere Anwälte kennen die Besonderheiten des irischen Insolvenzrechts und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.
Wir kommunizieren mit Ihren Gläubigern und vertreten Ihre Interessen. Durch jahrelange Erfahrung wissen wir, wie wir auch in schwierigen Fällen zu konstruktiven Lösungen kommen.
Wir übernehmen die komplette Vorbereitung und Einreichung aller erforderlichen Anträge und Dokumente. Unser Team kümmert sich um die korrekte Übersetzung und rechtssichere Formulierung. Sie müssen keine Formulare ausfüllen oder sich mit der irischen Bürokratie auseinandersetzen.
Während des gesamten Verfahrens stehen wir in engem Kontakt mit den irischen Behörden. Wir informieren Sie regelmäßig über den Fortschritt und erklären jeden nächsten Schritt. Bei Fragen oder Unsicherheiten sind wir jederzeit für Sie da.
Mit unserer langjährigen Erfahrung analysieren wir detailliert, ob das irische Verfahren für Sie in Frage kommt. Wir prüfen alle rechtlichen Aspekte und berücksichtigen dabei auch mögliche Hindernisse wie laufende Gerichtsverfahren oder besondere Schuldenarten. Sie erhalten eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.
Von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Restschuldbefreiung koordinieren wir alle notwendigen Schritte. Wir erstellen einen individuellen Zeitplan, kümmern uns um Fristen und Termine und stellen sicher, dass alle Verfahrensanforderungen erfüllt werden. Sie haben einen zentralen Ansprechpartner für alle Fragen und Anliegen.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.
Wir prüfen Ihre Situation und entwickeln eine passende Strategie.
Wir führen Sie sicher durch das gesamte Verfahren.
Als international tätige Anwaltskanzlei haben wir uns auf grenzüberschreitende Insolvenzverfahren konzentriert. Unser mehrsprachiges Team betreut Sie in Ihrer Muttersprache.
Mit über 15 Jahren Erfahrung im EU-Insolvenzrecht kennen wir die Besonderheiten der verschiedenen nationalen Verfahren. Wir haben uns auf das irische Insolvenzrecht konzentriert, da es die schnellste Entschuldung ermöglicht.
Durch unsere Präsenz in Irland können wir das Verfahren vor Ort optimal betreuen. Gleichzeitig bleiben wir für Sie jederzeit ansprechbar.
Das irische Verfahren ermöglicht eine Restschuldbefreiung bereits nach 12 Monaten.
Der größte Unterschied liegt in der Verfahrensdauer: 12 Monate in Irland gegenüber 3-6 Jahren in Deutschland.
Entscheidend ist vor allem Ihre dauerhafte Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen die Details in einem persönlichen Gespräch.
Die Kosten hängen von Ihrer individuellen Situation ab. Im Erstgespräch besprechen wir transparent die entstehenden Kosten mit Ihnen.
Ja, durch EU-Recht ist die irische Restschuldbefreiung in allen EU-Ländern gültig.
Im kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre finanzielle Situation und erläutern die möglichen Lösungswege. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob das irische Verfahren für Sie geeignet ist.
Ja, Sie können und sollen weiter arbeiten. Anders als in Deutschland gibt es im irischen Verfahren keine Einschränkungen Ihrer beruflichen Tätigkeit.
Ihr notwendiges Eigentum wie Hausrat und Arbeitsmittel bleibt unangetastet. Für Immobilien und größere Vermögenswerte finden wir individuelle Lösungen.
Nach dem Erstgespräch und Ihrer Entscheidung können wir das Verfahren innerhalb weniger Wochen einleiten. Bei drohenden Zwangsvollstreckungen auch schneller.
Für die erste Einschätzung benötigen wir eine Übersicht Ihrer Schulden, Ihr monatliches Einkommen und Ausgaben. Alle weiteren Unterlagen besprechen wir im Erstgespräch.
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