Einleitung eines Insolvenzverfahrens in Spanien

Die Einleitung eines Insolvenzverfahrens in Spanien ist ein komplexer Prozess, der präzise Schritte erfordert. Zunächst muss der Schuldner oder Gläubiger einen Antrag beim zuständigen Handelsgericht einreichen. Der Schuldner muss dabei finanzielle Unterlagen, eine Liste der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie eine Aufstellung der Gläubiger und deren Forderungen vorlegen. Gläubiger müssen Beweise für die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners beibringen. Das Gericht prüft den Antrag und erlässt bei Annahme einen Eröffnungsbeschluss, wobei ein Insolvenzverwalter ernannt wird. Dieser erstellt einen detaillierten Insolvenzplan, der den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt wird. Nach der Zustimmung wird der Plan umgesetzt und das Verfahren endet mit der Restschuldbefreiung für den Schuldner, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.